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Charta der Vereinten Nationen (The Charter of the United Nations of 1945 is the foundational treaty of the United Nations, an intergovernmental organization)
Ziele und Grundrechte
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, wirksame kollektive Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung von Bedrohungen des Friedens, Lösung internationaler Streitigkeiten, die zu einem Bruch des Friedens mit friedlichen Mitteln im Einklang mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Menschen führen könnten. Entwickeln Sie freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen und ergreifen Sie andere geeignete Maßnahmen, um den Weltfrieden zu festigen. Internationale Zusammenarbeit zur Lösung internationaler wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Probleme, zur Förderung und Festigung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion. Ein Brennpunkt zu sein, in dem die Anstrengungen der Nationen zur Erreichung dieser gemeinsamen Ziele koordiniert werden.
Die Organisation basiert auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder. Alle Mitglieder haben die Verpflichtungen, die sie im Rahmen dieser Satzung übernehmen, in gutem Glauben zu erfüllen. Alle Mitglieder regeln ihre internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln so, dass Weltfrieden, internationale Sicherheit und Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. Alle Mitglieder haben jede unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt in ihren internationalen Beziehungen zu unterla
ssen. Alle Mitglieder unterstützen die Vereinten Nationen bei allen Maßnahmen der Organisation gemäß der Charta. Die Organisation stellt sicher, dass Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen (Die Vereinten Nationen sind eine zwischenstaatliche Organisation zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit) im Einklang mit diesen Grundsätzen sind, soweit dies für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
Die Hauptorgane der Vereinten Nationen sind eine Generalversammlung, ein Sicherheitsrat, ein Wirtschafts- und Sozialrat, (Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ist eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen, das für die Koordinierung der wirtschaftlichen, sozialen und damit zusammenhängenden Arbeit von 15 Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, ihren funktionalen Kommissionen und fünf regionalen Kommissionen zuständig ist), ein Kuratorium, ein Internationaler Gerichtshof (der Internationale Gerichtshof ist der primäre Rechtsbereich der Vereinten Nationen) und ein Sekretariat. Gegebenenfalls können gemäß dieser Charta Nebenorgane eingerichtet werden.
Die Generalversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Vereinten Nationen zusammen. Jedes Mitglied hat maximal fünf Vertreter in der Mitgliederversammlung.