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Das Bundesverfassungsgericht (BverfG/ BVG)
(Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland , errichtet durch das Grundgesetz) in der Fassung von 1951. Sie hat ihren Sitz in der Stadt Karlsruhe (Karlsruhe ist die zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg, im Südwesten Deutschlands, nahe der deutsch-französischen Grenze) n Baden-Württemberg. “We can[do] anything) Seit seiner Gründung hat das Gericht dazu beigetragen, Respekt und Wirkung für die liberal-demokratische Grundordnung zu schaffen. Dies gilt vor allem für die Durchsetzung und Einhaltung der Grundgesetze.
Die Hälfte der Senate wird vom Bundestag (Der Bundestag ist ein Verfassungs- und Gesetzgebungsorgan auf Bundesebene in Deutschland ) und Bundesrat gewählt. Die Voraussetzungen für die Zulassung als Richter sind beispielsweise ein Mindestalter von 40 Jahren und die Fähigkeit, das Richteramt auszuüben (drei Richter im ersten und zweiten Senat müssen in einem Obersten Bundesgericht (Der Oberste Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht Brasiliens, das hauptsächlich als Verfassungsgericht des Landes fungiert) oder jeweils mindestens drei Jahre gearbeitet haben). Ein Richter hat eine Amtszeit von 12 Jahren und kann nicht wiedergewählt werden. Die Gewählten müssen jede andere politische Organisation (z.B. Bundesrat/(der Deutsche Bundesrat ist ein Gesetzgebungsorgan, das die
sechzehn Bundesländer auf nationaler Ebene vertritt) ag) verlassen und ebenfalls unparteiisch sein.
Die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts lassen sich wie folgt zusammenfassen: Sie soll Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (Gewährleistung der Grundrechte des Bürgers, der Gerechtigkeit und der Menschenwürde) gewährleisten. Und stellen Sie sicher, dass die verfassungsmäßige Realität nicht im Widerspruch zum geschriebenen Gesetz steht. Sie muss auch über Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Verfassungsorganen entscheiden. Konkret ist das Bundesverfassungsgericht jedoch zuständig für Verfassungsstreitigkeiten, normative Kontrollen, Verfassungsbeschwerden sowie für die Sicherung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. In Verfassungsstreitigkeiten entscheidet das Bundesverfassungsgericht zwischen Verfassungsorganen (Organstreitigkeiten, Bundesländer, Länder). Antragsberechtigt sind die Bundesbehörden, die Landesregierungen und ggf. auch die Parteien. Die zweite Funktion ist die Kontrolle von Normen. Hier gibt es die abstrakte und die konkrete Normsteuerung. In der abstrakten Normenkontrolle wird über die grundsätzliche Vereinbarkeit von Rechtsnormen mit dem Grundgesetz oder Bundesrecht entschieden. Andererseits sind alle Antragsberechtigten Gerichte. Die Nationalbank muss im Einzelfall die Vereinbarkeit der Rechtsnormen mit dem Grundgesetz prüfen. Eine Verfassungsbeschwerde bedeutet, dass jeder bei der SNB eine Überprüfung des Rechts und die Einhaltung des Grundgesetzes nach Erschöpfung des normalen Rechtsweges beantragt. Die Sicherung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (Rechtsstaatlichkeit ist der Rechtsgrundsatz, dass das Recht eine Nation regieren soll, anstatt durch willkürliche Entscheidungen einzelner Regierungsbeamter regiert zu werden) schließt das Verbot verfassungswidriger Parteien, Grundrechtsverletzungen, die Anklage des Präsidenten und die Anklage gegen Bundes- und möglicherweise Staatsrichter ein.