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Vorwort
Im Oktober 2003 wurden die Bürger der Bundesrepublik Deutschland durch die Entführung von Jakob von Metzler erschüttert. Dieses Verbrechen ist durch enorme Grausamkeiten gekennzeichnet. Magnus G., ein Jurastudent und Mörder Jakobs, wurde verhaftet. Die rechtlichen Schocks, darunter der Fall selbst und die kriminelle Haltung des ehemaligen Polizei-Vizepräsidenten von Frankfurt /M. Wolfgang Daschner, der Markus G. mit Gewalt drohen ließ, um den Ort der Entdeckung Jakobs zu verraten, der damals schon tot war, hat heftige Diskussionen ausgelöst und hält bis heute an.
Der Fall Jakob von Metzler,
Jakob von Metzlers Umfeld, Friedrich von Metzler (60), der Vater Jakobs und zugleich Leiter des traditionsreichen Frankfurter Hauses ist, und seine Frau Sylvia (45) pflegen ein offenes Verhältnis zur Gesellschaft. Die drei Kinder, Franz, Elena und der jüngste Sohn Jacob, sollten öffentliche Schulen besuchen und ohne Leibwächter aufwachsen. Die an der Mörfelder Landstraße gelegene Familienvilla mit weitläufigen Parkanlagen wurde als Tag der offenen Tür geführt. Es gab keine anderen Leibwächter oder anderes spezielles Sicherheitspersonal. Laut Familienanwalt Eberhard Kemp besuchen die beiden älteren Geschwister weiterhin die Carl Schurz (Carl Christian Schurz war ein deutscher Revolutionär, amerikanischer Staatsmann und Reformer, USA ) Schule. Er konnte sich nicht zu neuen und ver
schärften Sicherheitsmaßnahmen äußern, aber es war für Metzlers äußerst schwierig, zur Normalität zurückzukehren.
Am 27.9.2002 wurde der 11-jährige Jakob von Metzler vom Jurastudenten Magnus Gäfgen auf dem Heimweg von seinem letzten Schultag vor den Herbstferien entführt. Er erstickte ihn in seiner Wohnung in Frankfurt -Sachsenhausen. Am selben Tag ließ er den Erpresserbrief mit der beiliegenden Lösegeldforderung vor der Villa von Metzlers Bankiersfamilie mit der Leiche im Kofferraum seines Autos fallen. Es gab keinen weiteren Kontakt zwischen Magnus G. und denen von Metzlers oder der Polizei, bis das Geld übergeben wurde.
Am 29.9.2002 wurde das Geld übergeben. Die Familie hat das geforderte Lösegeld von einer Million Euro gezahlt. Gäfgen wurde von der Polizei bei der nächtlichen Geldübergabe beobachtet.
30.9.2002: Gäfgen hat nicht versucht, die Schatten zum Versteck seiner Geisel zu führen. Zu diesem Zeitpunkt nahmen die Ermittler an, dass Jacob noch am Leben war, was sich später als falsche Annahme herausstellte.
Zusammen mit seiner 16-jährigen Freundin wird Magnus G. am selben Tag am Flughafen verhaftet.
1.10.2002: Bei einem nächtlichen Polizeiverhör erwähnt Magnus G. zwei ehemalige Bekannte als mutmaßliche Komplizen und ein falsches Geiselversteck. Polizeipräsident Wolfgang Daschner hat Gäfgen mit Gewalt gedroht. Hier nennt Magnus G. das wahre Versteck des längst verstorbenen Jakob. Diese wurde wenig später an einem kleinen See bei Schlüchtern (Schlüchtern ist eine Stadt im Main-Kinzig-Kreis, in Hessen, Deutschland ) in Osthessen gefunden.
Er wurde mit seiner engsten Familie und Freunden auf dem Frankfurter Hauptfriedhof beerdigt. Zuvor hatten Familie, Freunde und rund 1000 Frankfurter Bürger mit einem bewegenden Gedenkgottesdienst dem Tod des Jungen gedacht.
In diesem sechsstündigen Interview gestand er die Entführung und Ermordung von Jacob.
27.1.2003: Die Ermittlungen gegen Wolfgang Daschner und einen weiteren Polizisten sind eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass beide der Erpressung schuldig sind. Diese Untersuchungen sind im Urteil gegen Gäfgen noch nicht abgeschlossen.
19.2.2003: Die Staatsanwaltschaft klagt gegen Gäfgen wegen erpresserischer Entführung und Mordes. Der Jurastudent Magnus G. besteht sein erstes juristisches Staatsexamen in Weiterstadt (Weiterstadt ist eine Stadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen).
9.4.2003: Es ist der erste Tag des Prozesses gegen Magnus G. Das 22. Strafgericht des Landgerichts Frankfurt erklärt alle früheren Aussagen des Angeklagten für nichtig. Der Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt.
11.4.2003: Magnus G. gesteht heute an seinem 28. Geburtstag wiederholt vor Gericht. Allerdings bestreitet er jede Absicht zu töten.
17.6.2003: Gäfgen gab nach beharrlichen Nachforschungen zu, dass er den Tod Jakobs von Anfang an berücksichtigt hatte. Er macht sein Geständnis wieder gut.
27.6.2003: Der Angeklagte Magnus G. wurde heute von dem Psychiater Prof. Norbert Leygraf mit voller Schuld belohnt.
3.7.2003: Die Staatsanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Aufgrund der vielen Mordeigenschaften von Gier, Verrat und Verheimlichung eines besonders schweren Verbrechens muss die besondere Schwere des Verbrechens weiterhin festgestellt werden. Dazu kam später noch der Unteranzug.
10.7.2003: Die Verteidigung hat auch für das Leben plädiert, schließt aber die besondere Schwere der Schuld aus.
18.7.2003: Heute bittet der Angeklagte Gäfgen in seinem letzten Wort um eine Strafe mit Perspektive. Gleichzeitig hat er die Presse, Staatsanwälte und Psychiater kritisiert.
28.7.2003: Gäfgen wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. So kann der Angeklagte nach 15 Jahren Haft nicht auf Bewährung entlassen werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Zeugenaussagen der Gefangenen in einigen Fällen enorm übertrieben sind.
Er warf den Beamten vor, sie hätten gedroht, ihn in eine Zelle mit zwei Negern einzusperren, die ihn dann sexuell belästigen würden. Diese Tatsache wurde von den zuständigen Justizbeamten heftig bestritten. Der Spiegel hielt es aber offenbar nicht für notwendig, die Wahrheit von Gäfgens Aussage zu untersuchen. Die im Artikel erwähnte Darstellung von Daschner als Modell der Korrektheit erscheint fast wie Blasphemie. Darüber hinaus sieht sich Daschner laut Spiegel-Artikel nicht als Verbrecher, sondern als Held verfolgt. Man fragt sich, wie eine solche Ausgießung von Korrektheit so leicht ein solches Verbrechen anordnen und begehen kann. Laut Daschner gibt es Dinge, die sehr wehtun würden, aber dennoch notwendig sind. Er verweist dabei auf die Androhung von Gewalt gegen den Gefangenen Magnus G. In einem Interview mit Wolfgang Daschner im Spiegel sagte er weiter, sein Vorgehen sei gerechtfertigt. Schließlich ging es um das Leben eines Jungen, der am Leben sein sollte. Darüber hinaus hat der Staat das Gewaltmonopol und die Pflicht, Ungerechtigkeiten gegenüber seinen Bürgern abzuwehren. Auf die Frage, ob Daschner allein die Entscheidung getroffen habe, Magnus G. mit Gewalt zu bedrohen, antwortete er nur, wenn er 10 Personen um Rat gefragt hätte, hätte er 20 Meinungen gehört. Außerdem behauptet er, über die Sache gut nachgedacht zu haben und die Entscheidung nicht spontan, sondern mit Augenmaß getroffen zu haben. Darüber hinaus hält Daschner solche Maßnahmen nur in Ausnahmefällen und nur dann für anwendbar, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern.
Außerdem war die Einmischung des Staates in die Menschenwürde nie verhältnismäßig. Der grüne Abgeordnete Hans-Christian Ströbele (Hans-Christian Ströbele, deutscher Politiker und Rechtsanwalt) stimmt zu. Er mahnt, dass die kalte Luft des Mittelalters alle Räume füllen würde, wenn das Fenster auch nur einen Spalt geöffnet würde.
Werner Beulke, Professor für Staatsrecht an der Universität Passau (Die Universität Passau ist eine öffentliche Forschungsuniversität mit Sitz in Passau, Niederbayern, Deutschland ) steht dem Fall Daschner ebenfalls kritisch gegenüber. Er sagt unter anderem, dass Folter und Wahrheitsserum (“Wahrheitsserum” ist ein umgangssprachlicher Name für eine Reihe von psychoaktiven Drogen , die verwendet werden, um Informationen von Personen zu erhalten, die nicht in der Lage oder nicht willens sind, sie anderweitig zu liefern) in das Stasi-Arsenal und nicht in eine juristische Einrichtung gehören.
Hamburg’ (Hamburg, offiziell Freie und Hansestadt Hamburg, ist die zweitgrößte Stadt in Deutschland und die achtgrößte Stadt in der Europäischen Union), der Leiter des Landeskriminalamtes, Reinhard Chedor, hat jedoch Bedenken geäußert, dass Eltern, die um das Leben ihres Kindes fürchten, kaum gesagt werden kann, dass der Täter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Chedor ist eine der wenigen Personen, die Daschners Aktionen indirekt unterstützt haben.
Der angesehene Karlsruher Strafverteidiger Gunter Widmaier hält dagegen eine Rechtfertigung für den Befehl Daschners für möglich, weil es dem Polizisten nicht darum ging, einen strafrechtlichen Fall zu untersuchen, sondern ein Menschenleben in einer Notsituation zu retten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (Brigitte Zypries ist eine deutsche Politikerin der Sozialdemokratischen Partei) ist im Fall Daschner eher gespalten. Sie soll hart gegen Folter sein, will den Polizisten aber trotzdem nicht verurteilen. Wie einige vor ihr stimmt sie zu, dass ein Beamter, der eine Entscheidung zwischen zwei rechtlichen Interessen in einer sehr extremen Zwangslage treffen muss, möglicherweise einen rechtfertigenden Ausnahmezustand herbeiführen könnte.
Ein gewaltiges Gebrüll hat die extreme Meinung von Geert Mackenroth, dem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, geschürt. (Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richter und Staatsanwälte in Deutschland) Letzterer hat erklärt, dass die Androhung der Gewaltanwendung eine Verhörmethode ist, die nach § 136a der Strafprozessordnung eindeutig verboten ist. Dennoch gibt es Situationen, die mit rechtlichen Mitteln kaum zu lösen sind und in denen rechtliche Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen. Darüber hinaus würden die strafrechtlichen Vorschriften über einen rechtfertigenden Ausnahmezustand eine Überschreitung der Gesetze in einer aktuellen, ansonsten unvermeidbaren Gefahr zulassen, wenn das geschützte Interesse die Beeinträchtigung deutlich überwiegt in diesem Fall Jakob von Metzlers Leben gegen die körperliche Unversehrtheit und Würde des Angeklagten Magnus Gäfgen.
Nicht nur die Organisation Amnesty International (Amnesty International ist eine auf Menschenrechte fokussierte Nichtregierungsorganisation, die behauptet, über 7 Millionen Mitglieder und Unterstützer auf der ganzen Welt zu haben) die das Folterverbot für absolut hält, ist unter diesem Gesichtspunkt verärgert, sondern auch viele Politiker. Darunter beispielsweise der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der sich wie folgt äußerte. Wer auf solche Erklärungen zurückgreift, muss sein Amt niederlegen. So kam es, dass Mackenroth unter enormem Druck zurückruderte und zur Geltung brachte, dass er das Folterverbot natürlich nicht im Widerspruch zu seiner vorherigen Aussage in Frage stellen wollte.
Wie Parteikollege Wiefelspütz war auch Bundesinnenminister Otto Schily (Otto Georg Schily war von 1998 bis 2005 Bundesinnenminister im Kabinett von Bundeskanzler Gerhard Schröder) entsetzt über die Äußerungen Mackenroths. Man koenne uns nicht aufhalten, sagte Schily, wenn wir die Sache auf den Kopf stellen wuerden.
Wenn wir diese Dinge einem Warengleichgewicht unterwerfen würden, wären wir wieder bei der Todesstrafe . Ein weiterer Befürworter der Aktion von Daschner ist der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Wolfgang Bosbach, (Wolfgang Bosbach ist deutscher Politiker und Mitglied der konservativen Partei, der Christdemokratischen Union, der er 1972 beigetreten ist), der diese Situation als Albtraum für jeden Polizisten bezeichnete und hoffte, dass Daschner nicht angeklagt würde.
c. oder durch Hypnose beeinträchtigt werden kann, darf dagegen nur dann angewendet werden, wenn das Strafprozessrecht dies zulässt und die Androhung einer nach seinen Bestimmungen nicht zulässigen Maßnahme und das Versprechen eines nicht gesetzlich vorgesehenen Vorteils verboten ist, hat Wolfgang Daschner eine Straftat begangen, die im Strafgesetzbuch als Straftat (“Erpressung (Erpressung ist eine Straftat der Beschaffung von Geld , Eigentum oder Dienstleistungen von einer Person oder Institution durch Zwang) von Beweisen”) aufgeführt ist.
Darüber hinaus hat Daschner eine Straftat gemäß § 240 Abs. 1 Strafgesetzbuch begangen. Sie besagt, dass jeder, der eine Person unrechtmäßig mit Gewalt oder Unterlassung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit einem sensiblen Übel zwingt, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhält. Außerdem kann man davon ausgehen, dass es sich hier um einen besonders ernsten Fall handelt, da Daschner seine Stellung und Befugnisse als Beamter missbraucht hat. Nach § 240 Abs. 4 Satz 3 ist dies mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist Daschner auch der Drohung im Sinne des § 241 Abs. 2 Strafgesetzbuch schuldig. Dieser Absatz besagt, dass diejenigen, die gegen ihre bessere Kenntnis einer Person vorgeben, dass die Verwirklichung eines gegen sie oder eine ihr nahe stehende Person gerichteten Verbrechens unmittelbar bevorsteht, ebenfalls bestraft werden.
Magnus G. wurde mit Gewalt gedroht. Körperverletzung gilt als Verbrechen.
Als weiteren Verstoß gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland kann man sich auch auf § 343 berufen, der die Erpressung einschließt. Hier heißt es, dass eine Person, die als Amtsträger zur Teilnahme an einem Strafverfahren, einem Ordnungsverfahren, einem Bußgeldverfahren, einem Disziplinarverfahren oder einem ehrenamtlichen oder beruflichen Gerichtsverfahren aufgefordert wird, eine andere Person körperlich missbraucht, Gewalt gegen sie anwendet, sie mit Gewalt bedroht oder sie emotional quält, um sie zu zwingen, etwas im Verfahren auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft wird. In einem kleineren Fall, was bei Daschner nicht der Fall ist, beträgt die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Daschner hat auch den ersten Artikel des Grundgesetzes verletzt, der besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und dass es die Pflicht aller staatlichen Behörden ist, sie zu schützen und zu achten. Indem er Magnus Gäfgen (Thomas David Lukas Olsen, früher bekannt als Magnus Gäfgen ist ein deutscher Kindermörder) mit Gewalt bedroht, hat er damit seine Würde verletzt und einen erheblichen Eingriff in die Freiheit seiner Person vorgenommen, der wiederum nach dem zweiten Artikel des Grundgesetzes strafbar wäre.
Abschließend möchte ich sagen, dass sich Wolfgang Daschner mehrerer Straftaten schuldig gemacht hat.
Eine Rückkehr in eine Notsituation ist aufgrund geltender gesetzlicher Bestimmungen nicht gegeben, so dass ein Freispruch für Daschner wohl kaum in Frage kommt.
Es gab sogar Diskussionen über die Wiedereinführung der Folter durch den Staat. Doch wo es nur wenige gibt, die Daschner unterstützen (Reinhold Daschner ist ein ehemaliger deutscher Fußballspieler), gibt es ebenso viele Bundespolitiker, die ihnen entgegenwirken.
Das Unverständnis, wie ein angehender Richter, der Jurastudent Magnus G., ein solches Vergehen begehen kann (Entführung und Tötung von Jakob von Metzlers), hat mich auch erreicht.
Dieser gesamte Strafkomplex zeigt einmal mehr, wie wenig wir uns von den Tieren unterscheiden. Das Tier tötet aus dem Instinkt, der Mensch aus niederen Motiven wie Gier oder Rache. Hier ist das Tier einen Punkt vor uns. Es ist nicht in der Lage zu denken. Dieses menschliche Denken ist es jedoch, was uns immer wieder in den Ruin treibt. Wie das Sprichwort sagt: Das Tier ist der bessere Mensch!