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– nimmt die Funktion einer Regierung in der Europäischen Union wahr (Die Europäische Union ist eine politische und wirtschaftliche Union von Mitgliedstaaten, die ihren Sitz hauptsächlich in Europa haben)
– ein supranationales Organ, das die Interessen nicht eines Mitgliedstaats, sondern der EU als Ganzes vertritt
– vier Aufgabenbereiche:
Überwachung der Einhaltung und Umsetzung der europäischen Verträge
Vorschläge für Rechtsakte, Initiativmonopol
Ausführung des Gemeinschaftsrechts, Exekutivfunktion
Vertretung der EU-Interessen in internationalen Organisationen
– 24 Mitglieder, ein Präsident; jeder EU-Mitgliedstaat wird durch einen Kommissar vertreten
– Ernennung der Kommission für jeweils fünf Jahre: der Europäische Rat ernennt den Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission, das Parlament muss seine Zustimmung erteilen die Kommissare werden von den nationalen Regierungen in Absprache mit dem Präsidenten vorgeschlagen das Parlament prüft die Qualifikationen der Kandidaten und es gibt ein Zustimmungsverfahren (das Zustimmungsverfahren ist eines der besonderen Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union) in der gesamten Kommission.