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Lohnbuchhaltung
Die Gehaltsabrechnung ist der Nachweis über das Monatsgehalt oder das Ausbildungsgeld. Sie wird in der Regel von der Personalabteilung verwaltet. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Personalabrechnung von einem externen Rechenzentrum aus durchzuführen. Jeder Mitarbeiter eines Unternehmens erhält diese Gehaltsabrechnung. In der Abrechnung kann er eine Reihe von Details erkennen, die wiederum Auskunft über die Abzüge oder Boni geben. Die folgende Angaben zur Verfügung gestellt:
Die Grundvergütung (bei BAT-Vergütung bestehend aus Grundgehalt, Ortsbonus, Standardbonus)
Vermögensbildende Leistungen Gegebenenfalls erfolgsabhängige Provisionen, Boni, Das gesamte Bruttogehalt Steuerliche Abzüge (Lohnzuschlag, Solidaritätszuschlag und ggf. Solidaritätszuschlag) Der Sozialversicherungszuschlag, die Lohnsteuer und die Kirchensteuer (Eine Kirchensteuer ist eine Steuer, die Mitgliedern einiger Ordensleute in Österreich, Dänemark, Finnland, Deutschland , Island , Italien , Schweden , einigen Teilen der Schweiz und mehreren anderen Ländern auferlegt wird) werden von unseren Arbeitgebern nach der Lohnsteuertabelle berechnet und per Überweisung direkt an das Finanzamt überwiesen. Der Arbeitgeber zieht auch die Sozialversicherungsbeiträge ab und leitet sie monatlich an die Krankenkassen weiter. Die Krankenkassen rechnen dann wiederum die Pflegekassen und die Rentenver
sicherungsträger ab. Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Gehalt Vermögensbildungsleistungen, muss der Arbeitgeber den vereinbarten Betrag auf das angegebene Konto (Bausparkasse, Versicherung etc.) überweisen. Diese Leistung wird auch in der Personalabrechnung ausgewiesen. 20%Bundeshaushalt 80% durch Beiträge 19,3% v. Es ist Teil der Bezahlung des öffentlichen Dienstes.