|
1. Kräfte:
Es gibt legislative, exekutive und gerichtliche Befugnisse. Sie sind personell getrennt, aber funktional getrennt. Niemand darf mehr als eine Gewalt auf einmal erleiden.
Die Legislative: Ist das Parlament, sind dies die Nationalräte und der Ständerat (Der Ständerat ist die kleinere Kammer der Bundesversammlung der Schweiz und gilt als Oberhaus der Versammlung, wobei der Nationalrat das Unterhaus ist). Sie sind die gesetzgebende Gewalt (Eine Legislative ist eine beratende Versammlung mit der Befugnis, Gesetze für eine politische Einheit wie ein Land oder eine Stadt zu erlassen). Sie treffen sich im Bundeshaus (Das Bundeshaus bezieht sich auf das Gebäude in Bern, in dem sich die Bundesversammlung und der Bundesrat befinden) in Bern (Die Stadt Bern oder Bern ist de facto die Hauptstadt der Schweiz , die von den Schweizern als ihre (z.B.) bezeichnet wird.
Führungskraft: Ist die Regierung, sind dies die Bundesräte und der Bundeskanzler. Sie sind das beratende Organ. Sie sind im Bundeshaus in Bern.
Justiz: Ist das höchste Gericht, sind dies die 30 Bundesrichter + 30 Ersatzrichter und das Bundesversicherungsgericht. Das Bundesgericht befindet sich in Lausanne und das Versicherungsgericht in Luzern (Der Kanton Luzern ist ein Kanton der Schweiz ).
Stimmrecht: Alle Schweizerinnen und Schweizer über 18 Jahre haben das Stimmrecht in einem Referendum. Die Annahme erfordert eine doppelte Mehrheit: die Mehrheit de
s Schweizer Volkes (die Mehrheit der gültigen Stimmen) und die Mehrheit der Kantone (die Mehrheit der Kantone, in denen das Gesetz verabschiedet wurde). Eine Initiative erfordert 100.000 Unterschriften von Wählern innerhalb von 18 Monaten. Eine Initiative ist eine Petition für ein Referendum, die in der Regel bereits ausgearbeitet wurde.
Wahlrecht: Alle reifen Schweizer über 18 Jahre haben das Recht, sich einem Referendum zu unterziehen.
Wenn die Wähler mit Bundesgesetzen, Bundesbeschlüssen und unbefristeten Verträgen nicht einverstanden sind, können sie innerhalb von 100 Tagen 50.000 Unterschriften von den Wählern sammeln und ein Referendum durchführen. Die Behörden sind verpflichtet, die Petitionen zur Kenntnis zu nehmen, müssen aber nicht beantwortet werden.
3) Der Nationalrat und der Ständerat werden in jedem Kanton einzeln gewählt. Jeder Kanton hat mindestens einen Nationalrat, die Zahl hängt von der Einwohnerzahl ab. Jeder Kanton hat 2 Kantone, halbe Kantone nur einen.
Sie wählen auch den Bundesrat und kontrollieren die Bundesverwaltung.