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Industrialisierung und soziale Frage
1) Begriffsbestimmung Soziale Frage
2) Ursprung der sozialen Frage
3) Konfrontation der Gesellschaft und folgende Reaktionen
4) Lösungsversuche
1. Definition der sozialen Frage
Soziale Frage = schlechte und unwürdige Lebensbedingungen und Idee der Ausbeutung von Frauen, Männern und Kindern des Proletariats, so dass die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen, sowie die Schuld für die Industrialisierung im Zeichen des Liberalismus
Betroffene sind Mitglieder der untersten Klasse = Proletariat (Das Proletariat ist ein Begriff für die Klasse der Lohnempfänger, in einer kapitalistischen Gesellschaft, deren einziger Besitz von erheblichem materiellen Wert ihre Arbeitskraft ist ; ein Mitglied einer solchen Klasse ist ein Proletarier) (Fabrikarbeiter, Landarbeiter, Diener, Gesellen, Heimarbeiter, Tagelöhner): leben in abhängiger, lohnabhängiger Position, Existenz abhängig von der Arbeit)
2.) Entstehung der sozialen Frage
Massenarmut und Verarmung großer Teile der Bevölkerung -> Pauperismus
Schuldzuweisung an Maschinen, wahre Ursache jedoch: 2 Krisensymptome
1.Bevölkerungswachstum -> reduziertes Arbeitseinkommen
2.vorindustrielle, stagnierende Volkswirtschaft
Menschen fanden Arbeit, aber dadurch keine Existenzsicherung
3. Konfrontation der Gesellschaft und folgende Reaktionen
Beispiel 1: 40er Jahre, Preußen: Erhöhung de
s Arbeitskräftepotentials um 1%, Anzahl der Arbeitsplätze um 0,5%, durch den Verlust der alten Gemeinschaft und Unternehmensverbindungen auch Verschwinden der damit verbundenen Schutzfunktionen -> Herden versuchen der Armut durch Auswanderung in die neue Welt zu entkommen
Beispiel 2: 1847, Frühjahr: Hungerrevolten in Berlin , Stuttgart, Ulm und Wien (Wien ist die Hauptstadt und größte Stadt Österreichs und eines der neun Bundesländer Österreichs) aufgrund von Missernten, besiegt durch Militär
Beispiel 3: 1847, Oberschlesien (Oberschlesien ist der südöstliche Teil der historischen und geographischen Region Schlesien), Tod von 16000 Menschen durch Hungertyphus
4. Lösungsversuche
1. Friedrich Wilhelm Harkort – Arbeit als Tugend und Weg zum Glück
– Gründer der Mechanischen Werkstatt (Fabrik für Dampf- und Textilmaschinen)
– Gestaltung der Präsentation der sozialen Integration des vierten Standes
– Beispielhafte Praxis im eigenen Unternehmen
– Schwerpunkt:
a) Gründung der Alters-, Kranken- und Invalidenversicherung
– bereits 1820 Betriebskrankenkasse (Selbstverwaltung, Zahlung aus Beiträgen der Belegschaft): Erstattung Medizinische und medizinische Kosten, Krankengeld, Sterbegeld)
b) Förderung des Eigentumserwerbs und der Ansiedlung
– Errichtung von Sparkassen,
– Errichtung von Reihenhäusern
– Erleichterung des Grundstückserwerbs
c) Betriebsverfassung
– auf der Grundlage der Beratung, aber ohne Arbeitnehmerbeteiligung
– gewisse Gewinnbeteiligung und Beteiligung
d) Bildungssystem
– vom Kindergarten zur Erwachsenenbildung
– Ziel: Berufsausbildung, spirituelle, moralische und religiöse Erziehung
Erforderliche staatliche Maßnahmen zur Verwirklichung: Erweiterung des Grundschulsystems, Einführung der allgemeinen Schulpflicht, Verbot der Kinderarbeit (Kinderarbeit bezieht sich auf die Beschäftigung von Kindern in jeder Arbeit, die Kinder ihrer Kindheit beraubt, ihre Fähigkeit, eine reguläre Schule zu besuchen, beeinträchtigt und die geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich ist), gesetzliche Höchstarbeitszeit Integration des Arbeitnehmers in das staatliche und soziale System
2. Alfred Krupp
– Zahlung überdurchschnittlicher Löhne
– Beschäftigung der Stammbelegschaft auch in Krisenzeiten
Ausbildung einer qualifizierten Stammbelegschaft
– Entwicklung einer Konsumgenossenschaft (Konsumgenossenschaften sind verbrauchereigene und demokratisch geführte Unternehmen, die auf die Erfüllung der Bedürfnisse und Wünsche ihrer Mitglieder abzielen)
– Bau von Betriebswohnungen
a) 1836 Betriebskrankenkasse: erste freiwillige Mitgliedschaft, Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen, Zahlung von Sterbegeldern, 1855 Verpflichtung aller Mitarbeiter zum Eintritt in das Unternehmen, 1858 Verpflichtung des Unternehmens zur Zahlung von 50 % der Mitgliedsbeiträge und Erhalt des Vorsitzes im Vorstand der betrieblichen Pensionskasse + 1/3 der Stimmen in der Mitgliederversammlung
b) 1858 Arbeiterpensionskasse: jeder Mitarbeiter ist berechtigt
– aber! Es gibt keine gewerkschaftliche oder sozialdemokratische Übung. Tätigkeit-> keine Selbstbestimmung