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die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn waren. Ein junger Mann ist einer, der zum Zeitpunkt der Tat achtzehn Jahre alt ist, aber noch nicht einundzwanzig. Der Richter kann erzieherische Maßnahmen, z.B. Anweisungen, erteilen. Anleitungen sind z.B.: -Anweisungen zum Aufenthaltsort -Wohnen bei der Familie oder zu Hause -Arbeitsdienste -Akzeptanz einer Ausbildung oder eines Arbeitsplatzes -Teilnahme an sozialen Ausbildungskursen. Mit Zustimmung des Elternteils oder Vormunds und des gesetzlichen Vertreters kann der Richter dem Jugendlichen auferlegen: – pädagogische Behandlung durch einen Sachverständigen – Entzug. Wenn der Jugendliche das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann dies nur mit seiner Zustimmung geschehen. Wenn der Jugendliche einer Anweisung nicht nachkommt, kann der Richter eine Jugendhaft verhängen, aber der Jugendliche muss zunächst über die Folgen der Nichteinhaltung seiner Anweisungen informiert werden: 1. Verwarnungen 2. Auferlegung der Bedingungen 3. Jugendhaft 1. eine Verwarnung soll dem Jugendlichen einen klareren Eindruck von der Ungerechtigkeit der Straftat vermitteln. Zwei. Zweitens: < < × < 3. Jugendstrafanstalt, Freizeitstrafanstalt, Kurzzeitstrafanstalt, Ausgangssperre. Verhaftung bei Freizeitaktivitäten: Eine wöchentliche Pause ist verboten, in der Regel in einer oder zwei Aussparungen. Kurze Verhaftung: Die
se wird anstelle der Freizeitverhaftung verhängt, wenn sie aus Bildungsgründen angemessen erscheint und die Ausbildung oder Arbeit des Jugendlichen nicht beeinträchtigt wird. Zwei Tage Ausgangssperre sind wie ein Freizeitgefängnis. Verbleibend in Gewahrsam: Diese muss mindestens eine Woche dauern und darf einen Zeitraum von vier Wochen nicht überschreiten. Jugendstrafe bedeutet Freiheitsentzug in einer jugendlichen Einrichtung. Sie beträgt mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Die Höhe der Jugendstrafe ist so festzulegen, dass die erforderlichen pädagogischen Maßnahmen ergriffen werden können. Bei Verurteilung zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt der Richter den Täter in der Regel aus, wenn der Richter glaubt, dass der Jugendliche die Straftat bereut und sich durch die Verwarnung ändern wird. Bei der Höhe der Jugendstrafe sind unter anderem die Persönlichkeit des Jugendlichen, sein früheres Leben, die Umstände der Straftat, sein Verhalten nach der Straftat und seine familiären Umstände zu berücksichtigen. Probezeit: Die Probezeit darf drei Jahre nicht überschreiten und darf nicht weniger als ein Jahr betragen. Sie kann jedoch nachträglich auf bis zu einem Jahr reduziert oder auf vier Jahre verlängert werden. Während der Probezeit kann der Richter dem Jugendlichen besondere Bedingungen / Anweisungen erteilen, z.B. Arbeitszeiten. Bedingungen können nachträglich auferlegt, geändert oder aufgehoben werden. Bewährungsausschuss: Während der Bewährungszeit wird der Jugendliche von einem Bewährungshelfer unterstützt.
Diese Unterstützung darf vorerst zwei Jahre nicht überschreiten. Wird nach diesen zwei Jahren festgestellt, dass der Jugendliche noch Unterstützung benötigt, kann die Zeit des Bewährungshelfers verlängert werden. Die Aufgaben des Bewährungshelfers sind wie folgt: -dem Jugendlichen zu helfen und zu beaufsichtigen – die Bedingungen und Anweisungen zu befolgen – die Ausbildung des Jugendlichen zu fördern – einen Bericht über das Verhalten des Minderjährigen zu schreiben – den Bericht regelmäßig meinem Richter vorzulegen – den Richter über Verstöße gegen die Bedingungen / Anweisungen zu informieren. Eine Jugendstrafe kann rückwirkend verhängt werden. Wird während der Probezeit eine Straftat begangen und verstößt der Täter gegen Anweisungen oder Bedingungen, so kann er verhaftet werden, wenn das schlechte Verhalten des Täters während der Probezeit beweist, dass er keine Erkenntnisse hat. Aussetzung der Bewährung Die Aussetzung wird in der Entscheidung oder, wenn die Vollstreckung noch nicht begonnen hat, später ausgesprochen. Hat der Richter die Aussetzung der Bewährungszeit abgelehnt, ist die Nachaufnahme nur möglich, wenn seit dem Urteil Umstände eingetreten sind, die eine Bewährung rechtfertigen würden. Bewährungsplan Die Bedingungen und Anweisungen werden zusammengestellt und im Bewährungsplan festgehalten. Der Jugendliche erhält diesen Plan und wird über die Bedeutung informiert. Jeder Wechsel von Wohnort, Ausbildung usw. muss während der Probezeit im Bewährungsplan festgehalten werden. Mit der Unterzeichnung des Plans bestätigt der Jugendliche, dass er den Text gelesen hat und verspricht, den Plan einzuhalten. Der Elternteil oder Vormund (Ein gesetzlicher Vormund ist eine Person, die die gesetzliche Befugnis hat, die persönlichen und materiellen Interessen einer anderen Person zu vertreten, die als Station bezeichnet wird) und der Bewährungshelfer müssen auch den Bewährungsplan unterzeichnen. Das Jugendgericht besteht aus einem jugendlichen Richter, einem jugendlichen Rathausgericht und einer Jugendkammer. Beruf des Jugendschöffengerichts: -Jugendrichter als Vorsitzender -Two Jugendschöffen (ein Mann und eine Frau). Die Laiensachverständigen sind nicht an Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlungen beteiligt. Jüngere Kammer: Die große Jugendkammer besteht aus: -drei Richter (darunter der Vorsitzende des Hautversuchs) zwei Jugendjuroren: Für Jugendprozesse werden Jugendstaatsanwälte ernannt. Nach Einleitung des Verfahrens sollte so schnell wie möglich eine Untersuchung der Umgebung und Familie des Täters durchgeführt werden. An Schulen, Ausbildungszentren oder Arbeitsplätzen werden Informationen gesammelt und diese Aufgaben vom Experten übernommen.
Vor der Anklageerhebung wird der Angeklagte von der Staatsanwaltschaft oder dem jugendlichen Richter angehört. Die wesentlichen Punkte der Untersuchung sind in der Anklageschrift dargelegt. Jugendgerichte sind nicht öffentlich zugänglich. Während des Schuldspruchs werden die Gründe, die zu der Verurteilung geführt haben, und die Gründe, warum sie zu welcher Bedingung bzw. Richtung geführt haben, angegeben. Die Vollstreckung der Jugendhaft wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Leiter der Vollstreckungsbehörde kann die Dauer der Jugendhaft verkürzen, wenn besondere Feststellungen getroffen wurden. Jugendstrafe Wird die Verhaftung verkürzt, kann der Vollstreckungsleiter die verbleibende Dauer der Verhaftung zur Bewährung aussetzen. Dies ist bei einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr nur möglich, wenn mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt wurde. Innerhalb eines Jahres müssen mindestens sechs Monate verstrichen sein. Der Vollstreckungsleiter muss jedoch zunächst den Staatsanwalt und den Vollstreckungsleiter anhören und dem Verurteilten gegebenenfalls die Möglichkeit geben, sich mündlich zu äußern. Vollzug Die Vollzug der Jugendhaft ist pädagogisch zu gestalten. Diese Erziehungsmaßnahmen sollen dem Jugendlichen helfen, Schwierigkeiten zu überwinden, die zur Straftat beigetragen haben (z.B. Charakterzüge wie Aggressivität) Die Jugendstrafe soll dem Verurteilten ein kreatives und verantwortungsvolles Leben ermöglichen. Bildungsmaßnahmen in der Ausführung sind z.B.: Auftrag Arbeit Ausbildung Sport. Darüber hinaus sollen die beruflichen Leistungen des Täters gefördert werden. Die Seelsorge sollte gewährleistet sein. Jugendgefängnis. Die Jugendstrafe wird in einem Jugendgefängnis vollstreckt. Eine verurteilte Person, die volljährig und nicht für die Jugendhaft geeignet ist, muss die Jugendstrafe nicht in einem Jugendgefängnis verbüßen, das dann nach den Vorschriften des Erwachsenen vollstreckt wird. Wenn die verurteilte Person über 24 Jahre alt ist, wird die Jugendstrafe nach den Vorschriften der Hinrichtung von Erwachsenen vollstreckt. Wird ein Jugendlicher zu einer Entgiftungskur verurteilt, so erfolgt die Bestrafung in einer Einrichtung, in der die für die Behandlung von Jugendlichen mit Sucht notwendigen besonderen therapeutischen Mittel und Sozialhilfe zur Verfügung stehen.
Jugendliche sind der Jugendkriminalität ausgesetzt (Jugendkriminalität, auch bekannt als “jugendliche Straftat”, ist die Teilnahme an illegalen Verhaltensweisen von Minderjährigen (Jugendliche, d.h.) wann: -die Persönlichkeit des Täters zum jetzigen Zeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Straftat ist ähnlich wie die eines Jugendlichen – die Art, die Umstände oder die Motive der Straftat stellen ein Fehlverhalten eines Jugendlichen dar. Die Höchststrafe für Jugendliche beträgt 10 Jahre. Unter der Annahme, dass ein Jugendlicher eine Handlung begeht, die das Opfer geistig oder körperlich schwer schädigt oder es einer solchen Gefahr aussetzt, wird der Jugendliche zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt. Gerichtsverfahren für Jugendliche Dort gelten die gleichen Regeln wie bei Jugendgerichtsverfahren. Gerichtsverfahren für Jugendliche können öffentlich sein, aber nur, wenn die Interessen und die Zukunft der Angeklagten nicht beeinträchtigt werden. Durchsetzung und Vollstreckung Für die Einstufung des Jugendlichen als Jugendlicher gelten die gleichen Bestimmungen wie im Jugendstrafrecht.