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*Recht
-Anfang: traditionelle Sichtweise
Menschenbild: Mensch frei, schuldig, Bestrafung kann oder muss seine sein.
Rechtsverständnis: Rechtsphilosophie (Rechtsphilosophie ist ein Zweig der Philosophie und Rechtswissenschaft, der grundlegende Fragen des Rechts und der Rechtssysteme zu beantworten versucht, wie z.B. “Was ist Recht?) Recht ist heilig, Kriminelle verstoßen gegen Recht, Wiederherstellung des Rechtssystems durch Bestrafung
heute: modernes Rechtsdenken Menschlich
Bild: Mensch ist entschlossen, Schuld umstritten, nicht immer Bestrafung
Rechtsverständnis: Rechtssoziologie (Die Rechtssoziologie wird oft als Teildisziplin der Soziologie oder als interdisziplinärer Ansatz in der Rechtswissenschaft beschrieben), das Recht regelt das Verhalten zwischen Tätern und Kriminellen Der Mensch hat einen freien Willen (der freie Wille ist die Möglichkeit, zwischen verschiedenen möglichen Handlungsweisen zu wählen) dies führt zu Schuldgefühlen bei Verbrechen. In den verschiedenen Epochen ist die Strafe notwendig, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Fehlende gewaltfreie Konfliktlösung. Anomietheorie In der Gesellschaft wollen minderwertige Menschen Konsumgüter beschaffen, die als notwendig (sogar illegal) angesehen werden. Keine Gesetzlosigkeit, keine negative Stimmung. Kennzeichnungsansatz Staat definiert Kriminalität Bestimmte Menschen werden dafür als Kriminelle
stigmatisiert. Sie geraten in einen Teufelskreis und begehen immer schwerere Verbrechen. Durch die Änderung des Gesetzes kann der Staat die Zahl der Straftäter reduzieren. Theorie lernen. Schlechte Vorbilder beeinflussen das Rechtsbewusstsein (Rechtsbewusstsein, manchmal auch Public Legal Education genannt, ist die Ermächtigung von Einzelpersonen zu Rechtsfragen). Verbraucherwerbung und Gewalt in den Medien senken die Hemmschwelle bei jungen Menschen. Gruppendruck und Sozialprotest sind Ursachen für Kriminalität. Entwicklungspolitische Normen müssen in der Entwicklung gelernt werden. Wenn man es nicht lernt, kann sich Erwachsenenkriminalität entwickeln. Für Teenager ist es genug, um erwischt zu werden. Bestrafung ist symbolisch. Sozialisationstheorie Äußerer sozialer Druck prägt die Sozialisation. Kriminalität ist das Ergebnis von Sozialisationsdefiziten: Absolute Kriminalitätstheorie – Vergeltung, Rache, Wiederherstellung der Heiligkeit der Gerechtigkeit Heute: Heute ist die Vereinheitlichungstheorie, eine Theorie allein würde keinen Sinn ergeben. *Vergeltung muss Bestrafung sein, um die Heiligkeit der Gerechtigkeit herzustellen. Bestrafung nur für den Täter. Die Menschen müssen bestrafen, weil sie sonst vor Gott schuldig sind. *Tonfall-Täter haben Anspruch auf Bestrafung = würde rationale Wesen ehren. Die Versöhnung bietet die Chance auf einen Neuanfang. *Abschreckung Hohe Verhaftungsrate ist abschreckender als Bestrafung. Gesetze werden eingehalten, wenn die Bestrafung unmittelbar bevorsteht. Abschreckung muss von der Bevölkerung akzeptiert werden. *Sozialisationsziel = neue Einführung in die Gesellschaft. Täter als Mensch mit einer gewissen Schwäche. Bildungsmaßnahme = Verbesserung des Täters * Sicherung der Gesellschaft * Täter ohne Resozialisierung werden in Gewahrsam genommen. Die Gesellschaft hat ein Recht auf Schutz vor Tätern, die nicht wieder in die Gesellschaft integriert werden können. Weitere Mittel sind: medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen.