In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 festen Mitarbeitern muss ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet werden. Dieser Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens ein Mitglied des Betriebsrats (ยง 107 BetrVG). Der Wirtschaftsausschuss wird vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestellt. Gibt es einen Gesamtbetriebsrat, so ernennt er die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Der Wirtschaftsausschuss tagt einmal im Monat. An seinen Sitzungen nimmt der Unternehmer oder sein Vertreter teil. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und anschließend den Betriebsrat zu informieren (ยง 106 BetrVG). Zu diesem Zweck ist der Wirtschaftsausschuss vom Unternehmer durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu informieren, ohne jedoch die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmens zu gefährden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an wirtschaftlichen Angelegenheiten sind Grundkenntnisse des Betriebsrats über die Rechtsform des Unternehmens, die Unternehmenspolitik, die staatlichen und außenwirtschaftlichen Einflüsse auf das Unternehmen sowie grundlegende betriebswirtschaftliche Konzepte.
Der Sozialausschuss ist zuständig für die Bereiche Soziale