Die Bundesregierung Deutschland
Er besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundeskanzlerin ernannt und abberufen..
Ihr Amt endet mit der Sitzung eines neuen Bundestages (Der Bundestag ist ein Verfassungs- und Gesetzgebungsorgan auf Bundesebene in Deutschland) und mit jeder Beendigung der Amtszeit des Bundeskanzlers..
Eine Vielzahl von Bundesbehörden und die Bundesverwaltungen mit eigener Verwaltungsunterstruktur (z.B. die Finanzverwaltung des Bundes) sind den Bundesministerien unterstellt. Die Bundesregierung besteht derzeit aus den folgenden Bundesministerien: 1. Auswärtiges Amt (Das Auswärtige Amt (AA) ist das Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland, eine Bundesbehörde, die sowohl für die Außenpolitik des Landes als auch für seine Beziehungen zur Europäischen Union zuständig ist), 2. Bundesministerium des Innern (Das Bundesministerium des Innern, abgekürzt ‘, ist das Kabinettsministerium der Bundesrepublik Deutschland), 3. Bundesministerium der Justiz (Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, abgekürzt BMJV, ist ein Kabinettsministerium der Bundesrepublik Deutschland), 4. Bundesministerium der Finanzen, 5. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 6. Bundesministerium für Umwelt (Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauwesen und Reaktor