Das Bundesverfassungsgericht (BverfG/ BVG)
(Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland, errichtet durch das Grundgesetz) in der Fassung von 1951. Sie hat ihren Sitz in der Stadt Karlsruhe (Karlsruhe ist die zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg, im Südwesten Deutschlands, nahe der deutsch-französischen Grenze) n Baden-Württemberg. “We can[do] anything) Seit seiner Gründung hat das Gericht dazu beigetragen, Respekt und Wirkung für die liberal-demokratische Grundordnung zu schaffen. Dies gilt vor allem für die Durchsetzung und Einhaltung der Grundgesetze.
Die Hälfte der Senate wird vom Bundestag (Der Bundestag ist ein Verfassungs- und Gesetzgebungsorgan auf Bundesebene in Deutschland) und Bundesrat gewählt. Die Voraussetzungen für die Zulassung als Richter sind beispielsweise ein Mindestalter von 40 Jahren und die Fähigkeit, das Richteramt auszuüben (drei Richter im ersten und zweiten Senat müssen in einem Obersten Bundesgericht (Der Oberste Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht Brasiliens, das hauptsächlich als Verfassungsgericht des Landes fungiert) oder jeweils mindestens drei Jahre gearbeitet haben). Ein Richter hat eine Amtszeit von 12 Jahren und kann nicht wiedergewählt werden. Die Gewählten müssen jede andere politische Organisation (z.B. Bundesrat/(der Deutsche Bundesrat ist ein Gesetzgebungsorgan, das die
Bundesverfassungsgericht
Diese 16 Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. (Der Deutsche Bundesrat ist eine gesetzgebende Körperschaft, die die sechzehn Bundesländer auf nationaler Ebene vertritt.) Das Bundesverfassungsgericht (das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland, errichtet durch das Grundgesetz oder das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) ist das höchste oder oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Auf Antrag werden alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung des Grundgesetzes ergeben, beigelegt. Die Amtszeit eines jeden Richters beträgt 12 Jahre.
Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland wird alle 5 Jahre von der Bundesversammlung gewählt – hat wenig politische Macht – hat nur wenige Aufgaben des Bundespräsidenten – vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich – Vorschlag, Ernennung und Abberufung des Bundeskanzlers (nach einem entsprechenden Beschluss des Bundestages (Der Bundestag ist ein Verfassungs- und Gesetzgebungsorgan auf Bundesebene in Deutschland) ) Ernennung und Abberufung der Minister (auf Vorschlag des Bundeskanzlers)