Zoon Politikon: Der Mensch ist ein geselliges, sozial und politisch aktives Wesen, das nur in der Gemeinschaft seines Stadtstaates, seiner Polis, leben kann. Sie vertritt ihre Interessen und beeinflusst das Geschehen in der Gesellschaft, sei es in der Schule, am Arbeitsplatz oder in der Politik.
Gesellschaft/soziale Gruppen: besteht aus zahlreichen, oft sehr unterschiedlichen Gruppen, die nicht immer in Harmonie miteinander leben, sondern auch ihre sozialen Konflikte ausleben: Konflikte. Nach außen hin trennt sich die Gesellschaft als Volk oder Nation als Ganzes. Manchmal begegnen Teile der Bevölkerung Fremden mit Vorbehalten oder sogar mit Feindseligkeit.
Soziale Regeln / Konfliktlösung: Die Gesellschaft ist auch ein Netzwerk sozialer Regeln. Gerade in Verteilungskämpfen gibt es verschiedene Formen der Konfliktlösung, z.B: 1.Form: Arbeitskampf (z.B. Streik)nur gewaltfrei 2.Form: beendet durch Verhandlungen z.B. Koalitionsverhandlungen zwischen den Parteien, oder Tarifvertrag (Tarifverhandlungen sind ein Verhandlungsprozess zwischen Arbeitgebern und einer Gruppe von Arbeitnehmern, der auf Vereinbarungen zur Regelung von Arbeitsgehältern, Arbeitsbedingungen, Leistungen und anderen Aspekten der Arbeiterunfallversicherung und -rechte abzielt) zwischen den Tarifparteien 3.form: Entscheidung durch eine Behörde oder Bürokratie, die von oben bestimmt, was richtig sein
Gesellschaft
*Recht
-Anfang: traditionelle Sichtweise
Menschenbild: Mensch frei, schuldig, Bestrafung kann oder muss seine sein.
Rechtsverständnis: Rechtsphilosophie (Rechtsphilosophie ist ein Zweig der Philosophie und Rechtswissenschaft, der grundlegende Fragen des Rechts und der Rechtssysteme zu beantworten versucht, wie z.B. “Was ist Recht?) Recht ist heilig, Kriminelle verstoßen gegen Recht, Wiederherstellung des Rechtssystems durch Bestrafung
heute: modernes Rechtsdenken Menschlich
Bild: Mensch ist entschlossen, Schuld umstritten, nicht immer Bestrafung
Rechtsverständnis: Rechtssoziologie (Die Rechtssoziologie wird oft als Teildisziplin der Soziologie oder als interdisziplinärer Ansatz in der Rechtswissenschaft beschrieben), das Recht regelt das Verhalten zwischen Tätern und Kriminellen Der Mensch hat einen freien Willen (der freie Wille ist die Möglichkeit, zwischen verschiedenen möglichen Handlungsweisen zu wählen) dies führt zu Schuldgefühlen bei Verbrechen. In den verschiedenen Epochen ist die Strafe notwendig, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Fehlende gewaltfreie Konfliktlösung. Anomietheorie In der Gesellschaft wollen minderwertige Menschen Konsumgüter beschaffen, die als notwendig (sogar illegal) angesehen werden. Keine Gesetzlosigkeit, keine negative Stimmung. Kennzeichnungsansatz Staat definiert Kriminalität Bestimmte Menschen werden dafür als Kriminelle