Bezirksgericht
Gerichtsbarkeit: Im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird zwischen Zivilgerichtsbarkeit, freiwilliger Gerichtsbarkeit und Strafgerichtsbarkeit unterschieden. Die umstrittene Zivilgerichtsbarkeit umfasst:
In Straf- und Bußgeldverfahren werden Straftaten, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Die ordentliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in Bezirksgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof…. In Mecklenburg-Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern ist ein Bundesland in Norddeutschland) sind die 21 Amtsgerichte, 4 Landgerichte und das Oberlandesgericht Rostock (Rostock ist die größte Stadt im norddeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern) zuständig. In Zivilverfahren, in denen der Streitwert 5.000 nicht übersteigt, ist das Bezirksgericht für die Bestellung eines Berufsrichters zuständig, ansonsten entscheidet das Landgericht durch Zivilkammern, ernennt einen (Einzelrichter) oder drei Berufsrichter. Hat ein Bezirksgericht durch Urteil entschieden, ist eine Zivilkammer des Landgerichts zuständig, über die Berufung zu entscheiden, wenn die unterlegene Partei von mehr als 600 . Das Landgericht entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts. Hat ein Landgericht in erster Instanz entschieden, so ist ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts für die Entscheidung über die Berufung zuständig, wenn gegen die unterlegene Partei mehr al