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die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn waren. Ein junger Mann ist einer, der zum Zeitpunkt der Tat achtzehn Jahre alt ist, aber noch nicht einundzwanzig. Der Richter kann erzieherische Maßnahmen, z.B. Anweisungen, erteilen. Anleitungen sind z.B.: -Anweisungen zum Aufenthaltsort -Wohnen bei der Familie oder zu Hause -Arbeitsdienste -Akzeptanz einer Ausbildung oder eines Arbeitsplatzes -Teilnahme an sozialen Ausbildungskursen. Mit Zustimmung des Elternteils oder Vormunds und des gesetzlichen Vertreters kann der Richter dem Jugendlichen auferlegen: – pädagogische Behandlung durch einen Sachverständigen – Entzug. Wenn der Jugendliche das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann dies nur mit seiner Zustimmung geschehen. Wenn der Jugendliche einer Anweisung nicht nachkommt, kann der Richter eine Jugendhaft verhängen, aber der Jugendliche muss zunächst über die Folgen der Nichteinhaltung seiner Anweisungen informiert werden: 1. Verwarnungen 2. Auferlegung der Bedingungen 3. Jugendhaft 1. eine Verwarnung soll dem Jugendlichen einen klareren Eindruck von der Ungerechtigkeit der Straftat vermitteln. Zwei. Zweitens: < < × < 3. Jugendstrafanstalt, Freizeitstrafanstalt, Kurzzeitstrafanstalt, Ausgangssperre. Verhaftung bei Freizeitaktivitäten: Eine wöchentliche Pause ist verboten, in der Regel in einer oder zwei Aussparungen. Kurze Verhaftung: Die