Inhaltsverzeichnis
1. die historische Entwicklung der Verfassung
2. die Verfassungsorgane
2.1.Magistratus
2.1.1.1.1. der Cursus Honorum
2.1.2. der Diktator
2.1.3.Die Volkstribüne (Tribuni plebis (Tribunus plebis, auf Englisch als Tribüne der Plebs, Tribüne des Volkes oder plebejische Tribüne, war das erste Amt des römischen Staates, das den Plebejern offen stand, und in der Geschichte der Republik die wichtigste Überprüfung der Macht des römischen Senats und der Richter) )6
2.Der Senat6 2.3.Die Volksversammlungen7 3. folgten nun der Republik, die Rom fast 500 Jahre lang zur Weltmacht der Antike machte. Von nun an hieß der Staat res publica. Daraus entstand die folgende Verfassung: Die Machthaber waren die Adligen, die auch den Senat bildeten. Um Machtmissbrauch zu verhindern, wurde die Herrschaft auf ein Jahr festgelegt (Annuität) und die Macht an zwei gleichrangige Beamte, die Konsuln, übertragen. Alle regierenden Beamten (Richter) wurden von der Volksversammlung gewählt. Das Amt des Konsuls konnte erst ausgeübt werden, nachdem alle anderen Stellen besetzt waren.
Am Anfang hatten die Plebejer keinen Zugang zu höheren Ämtern. Indem sie gemeinsam den Militärdienst verweigern, setzen sie das Twelve Tablets Act im Jahre 450 v. Chr. durch.
Sie erhielten Heiratserlaubnisse mit den Patriziern und Zugang zu höheren Ämtern (367/366 zum Konsulat). Außerdem gab es nun plebeji
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