*Recht
-Anfang: traditionelle Sichtweise
Menschenbild: Mensch frei, schuldig, Bestrafung kann oder muss seine sein.
Rechtsverständnis: Rechtsphilosophie (Rechtsphilosophie ist ein Zweig der Philosophie und Rechtswissenschaft, der grundlegende Fragen des Rechts und der Rechtssysteme zu beantworten versucht, wie z.B. “Was ist Recht?) Recht ist heilig, Kriminelle verstoßen gegen Recht, Wiederherstellung des Rechtssystems durch Bestrafung
heute: modernes Rechtsdenken Menschlich
Bild: Mensch ist entschlossen, Schuld umstritten, nicht immer Bestrafung
Rechtsverständnis: Rechtssoziologie (Die Rechtssoziologie wird oft als Teildisziplin der Soziologie oder als interdisziplinärer Ansatz in der Rechtswissenschaft beschrieben), das Recht regelt das Verhalten zwischen Tätern und Kriminellen Der Mensch hat einen freien Willen (der freie Wille ist die Möglichkeit, zwischen verschiedenen möglichen Handlungsweisen zu wählen) dies führt zu Schuldgefühlen bei Verbrechen. In den verschiedenen Epochen ist die Strafe notwendig, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Fehlende gewaltfreie Konfliktlösung. Anomietheorie In der Gesellschaft wollen minderwertige Menschen Konsumgüter beschaffen, die als notwendig (sogar illegal) angesehen werden. Keine Gesetzlosigkeit, keine negative Stimmung. Kennzeichnungsansatz Staat definiert Kriminalität Bestimmte Menschen werden dafür als Kriminelle