Die Weimarer Verfassung war die vom liberalen Verfassungsrechtler Hugo Preuß entwickelte Verfassung der Weimarer Republik. Sie trat am 14. August 1919 in Kraft. Sie basierte auf den Verfassungen von 1849 und 1871 und bestand aus zwei Hauptteilen: “Aufbau und Aufgaben des Reiches” und “Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen”. Sie schreibt eine parlamentarisch-demokratische und föderale Republik vor, in der”die Staatsmacht vom Volk ausgehen soll”.
Diese Verfassung gilt als die erste wirklich demokratische Verfassung in Deutschland. Die Absenkung des Wahlalters auf 20 Jahre und die Einführung des Wahlrechts für Frauen sowie die Möglichkeit von Referenden und Volksabstimmungen stellten einen deutlichen Fortschritt gegenüber den im Reich geltenden Regelungen dar. Das Verhältniswahlsystem und das Fehlen einer Sperrklausel begünstigten das Entstehen von Splitterparteien und erschwerten die Regierungsbildung, aber die Verfassungsväter sahen darin
eine notwendige Voraussetzung für die umfassende Vertretung des Volkswillens.
Zentrales politisches Organ war der Reichstag, auf dessen Vertrauen der Reichskanzler und die Reichsminister angewiesen waren. Der Reichspräsident, eine Art “Ersatzkaiser”, wurde vom Volk direkt gewählt und stand damit dem Parlament gleichberechtigt gegenüber. Er war Oberbefehlshaber der Reichswehr (Die Reichswehr bildete die militärische Organisation Deut