1. Kräfte:
Es gibt legislative, exekutive und gerichtliche Befugnisse. Sie sind personell getrennt, aber funktional getrennt. Niemand darf mehr als eine Gewalt auf einmal erleiden.
Die Legislative: Ist das Parlament, sind dies die Nationalräte und der Ständerat (Der Ständerat ist die kleinere Kammer der Bundesversammlung der Schweiz und gilt als Oberhaus der Versammlung, wobei der Nationalrat das Unterhaus ist). Sie sind die gesetzgebende Gewalt (Eine Legislative ist eine beratende Versammlung mit der Befugnis, Gesetze für eine politische Einheit wie ein Land oder eine Stadt zu erlassen). Sie treffen sich im Bundeshaus (Das Bundeshaus bezieht sich auf das Gebäude in Bern, in dem sich die Bundesversammlung und der Bundesrat befinden) in Bern (Die Stadt Bern oder Bern ist de facto die Hauptstadt der Schweiz, die von den Schweizern als ihre (z.B.) bezeichnet wird.
Führungskraft: Ist die Regierung, sind dies die Bundesräte und der Bundeskanzler. Sie sind das beratende Organ. Sie sind im Bundeshaus in Bern.
Justiz: Ist das höchste Gericht, sind dies die 30 Bundesrichter + 30 Ersatzrichter und das Bundesversicherungsgericht. Das Bundesgericht befindet sich in Lausanne und das Versicherungsgericht in Luzern (Der Kanton Luzern ist ein Kanton der Schweiz).
Stimmrecht: Alle Schweizerinnen und Schweizer über 18 Jahre haben das Stimmrecht in einem Referendum. Die Annahme erfordert eine doppelte Mehrheit: die Mehrheit de