Überwachungspflicht
Was ist das Ziel der Aufsicht? Ziel ist es – die zu beaufsichtigenden Personen vor Gefahren
zu schützen und – um sie vor Schäden und Gefahren zu schützen. ausstrahlend von aufsichtsbedürftigen Personen.
Wer ist aufsichtsbedürftig? Grundsätzlich sind alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren betreuungsbedürftig. Die Betreuung ist jedoch abhängig von Alter, Charakter, Unabhängigkeit und Reife der zu betreuenden Person sowie der Art der Aktivität (Heimabend; Stadtspiel; Wochenendreise; Langreise) und der Situation (Gruppengröße; Umgebung des Campingplatzes). Man muss bedenken, dass unsere Fraktionen natürlich auch mit der Entwicklung und Entwicklung derjenigen zu tun haben, die einer Aufsicht bedürfen. Das bedeutet, dass es die Möglichkeit geben muss, selbständiges und verantwortungsbewusstes Verhalten und Handeln zu üben. Warum dürfen Minderjährige dann eine Gruppe leiten? Der Gesetzgeber hat erkannt, dass viele Verbände ohne Jugendarbeit nicht am Leben erhalten werden können. So können Mädchen und Jungen bereits im Alter von 16 Jahren einen Teil der Aufsichtspflicht übernehmen. Der nächste erwachsene Leiter (z.B. Hag oder Stammesführer) trägt jedoch immer die volle Aufsichtspflicht, auch wenn er oder die Eltern überhaupt nicht anwesend sind. Wer unterliegt der Aufsicht? 1. es besteht eine gesetzlich festgelegte Aufsichtspflicht (z.B. Eltern und Lehrer) und 2. eine vertraglich fe