Das Wahlsystem des Bundestages
Umriss
Bewerben kann sich jede Person, die zu einer Partei gehört. Der Parteitag entscheidet, wer der Kandidat der ersten und zweiten Abstimmung ist oder wer der direkte Kandidat für die einzelnen Wahlkreise ist. Darüber hinaus entscheidet der Parteitag, wer auf die nationale Liste gesetzt wird und wo (zweite Abstimmung). Hinter jeder Partei verbirgt sich eine andere Meinung und ein anderes Programm, dies wird als Kandidatenwettbewerb bezeichnet. Jeder Bewerber (Direktkandidat) hat die gleichen Chancen und kann werben, muss aber die festgelegten Kriterien erfüllen. Jeder Mensch hat die Wahlfreiheit, d.h. er hat geheime Wahlen und damit geheime Abstimmungen. Diese darf nicht von Dritten beobachtet oder beeinflusst werden. Die Wahlentscheidung basiert auf einem Abstimmungsverfahren, d.h. eine Mehrheit mit Mehrheit zu erreichen (1. Stimme) oder eine 5%-Klausel im Wege des Verhältniswahlsystems zu überwinden (2. Stimme). Nach vier Jahren ist eine Wahlperiode vorbei und es gibt Wiederwahlen für den Bundestag. Die Hauptaufgabe des Bundestages ist die Vertretung des deutschen Volkes. Die Regierungsmitglieder bestehen in der Regel aus Mitgliedern der führenden Mehrheitspartei oder mit Mitgliedern der Minderheits-Koalitionspartei. Die Regierung und die parlamentarische Mehrheit bilden eine politische Einheit und stehen vereint gegen die Oppo