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III Die Verfassung
Die deutsche Demokratie sollte die demokratischste der Welt sein, insbesondere aufgrund der neuen Reichsverfassung. Die Verfassungsväter versuchten damit die Erfüllung liberaler Freiheitsträume seit dem Scheitern der Paulskirchener Verfassung von 1849 zu verwirklichen und damit auch der Welt zu beweisen, dass die Deutschen mit ihrer Vergangenheit für immer gebrochen und den Übergang von der Monarchie zur Demokratie geschafft haben. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte sollte hier das Prinzip “Die Macht des Staates liegt beim Volk” verwirklicht werden – das war der Leitsatz der Freistaatsverfassung von Weimar.
(1) Die Verfassungsväter arbeiteten vor allem mit den Erfahrungen der”monarchisch-konstitutionellen Bismarck-Verfassung”, um eine Verfassung für eine neue Republik zu schaffen (The New Republic ist eine liberale amerikanische Zeitschrift mit Kommentaren zu Politik und Kunst, die seit 1914 herausgegeben wird und Einfluss auf das amerikanische politische und kulturelle Denken hat). Damit sollte die Revolution , die seit Juli 1917 immer wieder stattgefunden hatte, ihr Ende finden. Nun musste der Sieg des Parlamentarismus über den monarchischen autoritären Samen besiegelt werden. Seit dem Paulskirchener Landtag in Frankfurt 1848/49 erfüllen liberale Professoren eine solche Aufgabe und tun dies auch weiterhin. Denker wie Max Weber (Karl Emil Maximilian “Max” Weber war ein deut
scher Soziologe, Philosoph, Jurist, Volkswirt und Ehemann von Marianne Schnitger) oder Robert Redslob (Robert Redslob war ein deutsch-französischer Verfassungs- und Völkerrechtswissenschaftler, der die französische Verfassung Anfang des 20. Jahrhunderts kritisierte) nahmen an den Verfassungsdiskussionen teil, aber Hugo Preuß (Hugo Preuß war ein deutscher Rechtsanwalt und liberaler Politiker) war an ihrer Spitze: am 14. November 1918 hatte er bereits den Artikel”Volksstaat oder verkehrter Obrheitssstaat” veröffentlicht, in dem er den Anspruch der Bourgeoisie auf politische Beteiligung an der Neuordnung des Staates proklamierte. Am nächsten Tag ernannte ihn Ebert zum Staatssekretär des Innern mit der Aufgabe, eine neue Verfassung für das Reich auszuarbeiten. Die Ausarbeitung erwies sich als äußerst schwierig, da die unterschiedlichen Positionen der Parteien oft nicht zu einem Kompromiss vereinigt werden konnten. So ist auch zwischen dem ersten Entwurf (20. Januar 1919) und dem zweiten (März) eine Diskrepanz festzustellen: Im ersten Entwurf ist die Reihenfolge der”Kapitel” besonders erstaunlich: In erster Linie sind es nicht die Grund- und Menschenrechte , wie es bei demokratisch-liberalen Verfassungen üblich ist, sondern die Frage des Staatsaufbaus. Preuß will ein altes Problem sofort lösen – die Position Preußens innerhalb Deutschlands.
Seiner Meinung nach muss Preußen als Reaktionsschwerpunkt bestätigt werden “Preußen muss sterben, damit Deutschland lebt” Stattdessen muss ein dezentralisierter Einheitsstaat geschaffen werden (ein Einheitsstaat ist ein Staat, der als eine einzige Macht regiert wird, in dem die Zentralregierung letztlich die Oberhand hat und alle Verwaltungseinheiten nur die Befugnisse ausüben, die von der Zentralregierung delegiert werden) was “den Zerfall der historisch gewachsenen, aber auch von den Zufällen der fürstlichen Macht oder der Heiratspolitik bestimmten Staaten”[3; S.23] bedeutet hätte.
Aber hier war der Widerstand der Bürokraten der einzelnen Staaten zu stark. Preußen wird beauftragt, eine neue Verfassung auszuarbeiten. Die Auflösung Preußens wurde erneut verhindert. Die
Verfassung wurde von Februar bis Juli von der Nationalversammlung diskutiert, am 31. Juli ratifiziert und am
11. August 1919 vom Reichspräsidenten unterzeichnet. (2) HauptmerkmaleDie Verfassung ist in zwei Hauptteile
gegliedert: Aufgaben und Struktur des Reiches Anders als im Bismarckreich wurden die Kompetenzen des Reiches auf Kosten der Länder erweitert. Die Legislative bestand aus Reichstag und Reichsrat (der Reichsrat war ab 1861 die Legislative des Österreichischen Reiches, ab 1867 die Legislative von Cisleithanien in Österreich-Ungarn). Die Position des Reichspräsidenten war so stark, dass er oft als “gewählter Ersatzkaiser” verspottet wurde. Das Verhältniswahlsystem, das damals als das demokratischste in Europa galt, war die Ursache für eine starke Zersplitterung des Menschendatums.
Die Grundrechte und -pflichten der deutschen Zentralverwaltungsprinzipien waren die Gewaltenteilung (Die Gewaltenteilung, oft unpräzise und metonymisch austauschbar mit dem trias politica-Prinzip, ist ein Modell für die Staatsführung) und die Grundrechte (erstmals die Gleichstellung von Frauen). Das Prinzip der Volkssouveränität wurde besonders berücksichtigt – bei der Wahl der RP und bei der Beteiligung der Bevölkerung an der Politik durch Referenden und Referenden. Darüber hinaus wurde die Sozialgesetzgebung von Bismarck erheblich erweitert. Aber auch das ist nicht gelungen: Da die Parteien auf der rechten Seite die revolutionären Farben vehement ablehnten, blieb in der linken oberen Ecke die deutsche Handelsflagge schwarz-weiß-rot mit einem schwarz-rot-goldenen Gösch. “Indem man die Farben der Vergangenheit neben den neuen hält, schafft man eine bedrohliche Symbolik – die Gleichheit beider Farben wird in Zukunft als Gleichberechtigung mit den politischen Grundideen dahinter gesehen werden”. Das Reich wurde als Bundesstaat geschaffen, in dem das Prinzip angewendet wurde: “Reichsrecht bricht Länderrecht”. Die untergeordnete Stellung der Länder zeigt sich insbesondere darin, dass sie sich nur über den Reichsrat an der Gesetzgebung beteiligen konnten – aber nur insoweit, als sie Gesetze verzögern, aber nicht verhindern konnten, dass die RT als Trägerin der Volkssouveränität (Volkssouveränität oder Volkssouveränität) das Prinzip ist, dass die Autorität eines Staates und seiner Regierung durch die Zustimmung seines Volkes, durch seine gewählten Vertreter, die die Quelle aller politischen Macht sind, geschaffen und erhalten wird. Das Recht der Länder, in die Reichspolitik einzugreifen, ist aber eigentlich ohne Bedeutung, wenn man sich der Macht der RP nach Artikel 48 widersetzt, die sie in den Ländern durchaus ermächtigt, auch militärisch einzugreifen, wenn sie ihre Pflichten gegen das Reich als Ganzes verletzen. Grundrechte und soziale ReorganisationDer Katalog “Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen” wurde gemäß der Paulskirchener Verfassung aufgenommen. Die Weimarer Verfassung bringt sie jedoch an das Ende des Verfassungstextes und enthält eine”bunte Mischung aus alten und neuen Formeln”: Neben dem klassischen Liberalismus (der klassische Liberalismus ist eine politische Ideologie und ein Zweig des Liberalismus, der die bürgerlichen Freiheiten und die politische Freiheit mit der repräsentativen Demokratie des Rechtsstaates vertritt und die wirtschaftlichen Freiheiten des Wirtschaftsliberalismus betont, der auch als freier Marktkapitalismus bezeichnet wird) Freiheiten wie Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit (Versammlungsfreiheit), manchmal austauschbar mit der Vereinigungsfreiheit verwendet wird, ist das individuelle Recht oder die Fähigkeit von Menschen, zusammenzukommen und gemeinsam ihre Ideen auszudrücken, zu fördern, zu verfolgen und zu verteidigen) und die Presse, neue Ideen wie der Schutz von Mutterschaft und Jugend und die Möglichkeit der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit und die staatliche Überwachung der Nutzung von Energie und Rohstoffen finden sich in den Artikeln 157-165. Die Grundrechte waren jedoch keine”unmittelbar durchsetzbaren Rechte” und die Exekutive, Legislative und Judikative waren nicht daran gebunden, und die soziale Transformation war nicht abgeschlossen – Eingriffe in das bestehende soziale und wirtschaftliche Leben fanden nicht statt, weil negative Folgen für die Produktivität befürchtet wurden. Das Wahlsystem”Die Weimarer Verfassung enthält die liberalste (Liberalismus ist eine politische Philosophie oder Weltanschauung, die auf Ideen von Freiheit und Gleichheit beruht) eine Wahlmethode, die vorstellbar ist”, ein Verfahren, das sicherstellt, dass der Wählerwille so unverfälscht wie möglich vertreten ist und dass”jede politische Meinung in demselben Verhältnis zum Parlament kommt, in dem sie in der Bevölkerung vertreten ist. Das absolute Verhältniswahlrecht wurde eingeführt (60.000 Stimmen = 1 Abgeordneter (das Einkammerparlament von Uganda ist das Gesetzgebungsorgan des Landes)) und auf Frauen ausgedehnt. Die Nachteile dieses Wahlsystems waren, dass…. Die große Zahl von Parteien, in denen es kaum möglich ist, sie in Regierungskoalition und Opposition zusammenzubringen. Die Bildung regierungsfähiger Mehrheiten wird schwieriger. Aber auch die Verfassungsväter misstrauen der Regierungsfähigkeit der Parteien und fordern daher ein Gleichgewicht zwischen Legislative und Exekutive. Aus diesem Grund wurde auch die Position des Reichspräsidenten konzipiert. Plebiszitäre Elemente”Die Verfassung des Reiches war geprägt vom liberal-demokratischen Vertrauen in die Souveränität des Volkes und in die politische Vernunft der Bürger. Die Aufnahme extrem plebiszitärer Elemente in die Verfassung sollte”die Ablösung des alten autoritären Staates veranschaulichen” und den Souverän, die Wählerschaft, gegenüber den Parteien stärken. Neben dem Referendum war die Wahl der FP durch die gesamte Bevölkerung ein solches Element. Die Volksentscheidung nach Artikel 73 stellt ein Element der direkten Demokratie dar (Die direkte Demokratie ist eine Form der Demokratie, in der die Menschen (z.B. im Weimarer Staat) entscheiden. “Die Hoffnung der Verfassungsväter, dass die verantwortlichen Wähler ein vernünftiges Mitspracherecht bei der Arbeit des Gesetzes hätten, erfüllte sich jedoch nicht [….]. Stattdessen dienten sie konsequent als Hebel der Agitation gegen die Weimarer Verfassungsordnung und ihre Vertreter.”
5; p.99] So wird die Hypertrophie der plebiszitären Elemente zu einem negativen Teil der Verfassung. Position des ReichspräsidentenDie Position der FP wurde als Gegengewicht zu den Parteien konzipiert, mit Rechten, die denen des amerikanischen oder französischen Präsidenten entsprechen. “Tatsächlich ist das Modell des Kaisers hier psychologisch wirksamer, von der Autokratie der Gründerzeit gereinigt und mit dem Öl des Volkswillens gesalbt”[5; S.97]. Da er direkt vom Volk gewählt wurde, hatte er die gleiche demokratische Legitimität wie die RT – nämlich die des Staatsoberhauptes (Ein Staatsoberhaupt ist die öffentliche Person, die offiziell die nationale Einheit und Legitimität eines souveränen Staates repräsentiert), wie Karl Marx (Karl Marx war ein in Preußen geborener Philosoph), Ökonom, Soziologe, Journalist und revolutionärer Sozialist) wusste schon mit Napoleon III (Louis-Napoléon Bonaparte war der einzige Präsident der Zweiten Französischen Republik und als Napoleon III. der Kaiser des Zweiten Französischen Reiches)…..] fragmentiert in 750 Mitglieder der NV, konzentrieren sie sich hier auf eine Person……. Die gewählte NV hat eine metaphysische, aber der gewählte Präsident hat eine persönliche Beziehung zur Nation.” Ebenso stark wie seine Legitimation waren seine Kräfte, die ihm oft den Titel “Ersatzkaiser” einbrachten: Er ernannte den Reichskanzler und auf seinen Vorschlag hin die Reichsminister. Er hatte das Recht, den Reichstag fast willkürlich aufzulösen (“nur einmal aus dem gleichen Grund”) – ein Recht, das selbst der US-Präsident gegenüber dem Kongress nicht hat. Er konnte jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz, mit dem er nicht zufrieden war, in ein Referendum einbringen (nie praktiziert!). Der Reichspräsident vertrat das Reich völkerrechtlich (Art. 45) und hatte das Oberkommando der Streitkräfte (Art. 47). Im Notfall verfügte die FRP über ausserordentliche Befugnisse gemäss Art. 48 – mit diesem Notverordnungsrecht könnte es einen praktischen Notstand ausrufen (Eine Regierung oder eine Regierungsabteilung (d.h.)). Er könnte……. Maßnahmen (einschließlich militärischer Maßnahmen) gegen ein Land ergreifen, das gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen hat oder seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Auch Grundrechte (z.B. Freiheit der Person, freie Meinungsäußerung) werden ausgesetzt. Rechtliche Maßnahmen ohne Beteiligung des Reichstags (Das Reichstagsgebäude ist ein historisches Gebäude in Berlin , das für den Reichstag des Deutschen Reiches errichtet wurde). Obwohl die RT die Aufhebung dieser Maßnahmen mit einfacher Mehrheit verlangen konnte und alle Weisungen der RP die Regierungskonferenz zur Gegenzeichnung der Regierungskonferenz verpflichteten, konnte ein Scheitern dieses Aufsichtsorgans nicht ausgeschlossen werden, da der Präsident einen erheblichen Einfluss auf die Regierungsbildung hatte. Die Verfassungsväter begründeten diese”Diktatur”, die damit der RP übertragen wurde, mit den schwierigen politischen Bedingungen der Nachkriegszeit – Demonstrationen, Aufstände, Putsche von links und rechts und die Kompromisslosigkeit der Parteien: Artikel 48 kann als”Reserveverfassung für schlechte Zeiten” angesehen werden. Diese Notverordnung wird jedoch im Laufe der Weimarer Republik auf andere Weise missbraucht werden. So erklärte Ebert während seiner Präsidentschaft (- Jan. 1925) 135 Regelungen nach Artikel 48, darunter 44 zur Behebung wirtschaftlicher Notfälle! (Artikel 48 war dafür nicht vorgesehen, stand aber auch nicht im Widerspruch zur Verfassung). Seit 1930 werden immer umfangreichere Gesetzespakete als Notverordnungen durchgesetzt -“Seit 1930 ist das Parlament praktisch zurückgetreten”. Ob es ihm gefällt oder nicht, der alte autoritäre Staat wird zurückgerufen. Jetzt vereint der Reichspräsident Legislative und Exekutive [….]” [5; S.100]. Die Verfassung schuf einen starken Reichspräsidenten, der oft als “Ersatzkaiser verspottet wurde und als Garant gegen Bürgerkrieg und Revolution diente. Durch die Kombination der Artikel 48, 25 (Auflösung der RT) und Art. 53 (Ernennung / Abberufung der Regierungskonferenz), die beide eigentlich als Interventionsmöglichkeit bei Regierungsunfähigkeit gedacht waren, hatte die FP fast diktatorische Befugnisse (4) Die Weimarer Verfassung sollte eine der liberalsten der Welt sein und wurde durch das friedliche Zusammenleben verschiedener Ideen und Werte geschaffen: Alle Parteien der NV haben die Möglichkeit, ihre Werte in der Verfassung zu verankern. Doch dieses Nebeneinander von unterschiedlichen Ansichten und den außerordentlichen Freiheiten brachte Probleme mit sich: Wie einfach es für einzelne Gruppen war, unter dem Schutz der Verfassung zu arbeiten, um die Verfassung selbst zu beseitigen – die Freiheit zu nutzen, um Freiheit zu erlangen – wurde am Ende der Republik deutlich. Hier waren die Verfassungsväter zu naiv und zu optimistisch, aber sie wurden vom alten autoritären Staat des Imperiums eingenommen, dessen politisches Machtsystem nicht bewegt werden konnte. Sie haben es vermieden, die Verfassung in irgendeiner Weise einzuschränken -“Die Weimarer Verfassung sollte nichts anderes sein als eine Spielregel für den Kampf der verschiedenen Kräfte um die Macht. Sanktionen gegen Parteien, die sich nicht an die Spielregeln gehalten haben, sind ausgeschlossen.” Die englische Verfassung wurde nicht aus einem starren System konzipiert, sondern entstand allmählich aus Konventionen und Bräuchen (Verfassung auch nicht niedergeschrieben). Aufgrund der anderen sozialen Situation in Deutschland konnte sich auch hier kein Staatsbewusstsein entwickeln. In dem Bestreben, eine möglichst freie und demokratische Verfassung zu schaffen, fanden repräsentative und plebiszitäre Elemente ihren Weg in das Regierungssystem – das Parlament sollte genau den Willen des Volkes widerspiegeln (siehe: Rousseau: volonté générale (In der politischen Philosophie ist der allgemeine Wille der Wille des Volkes als Ganzes)). Da hier eine Identität von Herrschern und Herrschern gewahrt werden sollte, wurden die Möglichkeiten der Volksentscheidung (Art. 73 + 75) und der Gesetzesinitiative des Volkes (Art. 73,3) in die Verfassung aufgenommen. Aber diese Utopie (Eine Utopie ist eine imaginäre Gemeinschaft oder Gesellschaft, die für ihre Bürger höchst wünschenswerte oder nahezu perfekte Eigenschaften besitzt), die Identität derjenigen in Regierung und Regierung – die noch stärker ist als der sonst nur geforderte Konsens – wurde mit der politischen Realität konfrontiert. Hier ist der Einzelne in seiner Entscheidung an verschiedene Gruppen (Partei, Interessengruppen,….) gebunden. Aber gerade diese Parteien werden in der Verfassung nicht erwähnt. Der Reichstag hatte wenig Kompetenz, obwohl er laut Verfassung eine führende Rolle spielen sollte. Das reine Wahlrecht nach dem Verhältniswahlrecht ermöglichte es dem Reich, ein einziges Wahlgremium zu werden, in dem die Wahlkreise praktisch bedeutungslos waren. Das Ergebnis des Wahlsystems war eine zunehmende Fragmentierung der Parteien. (5) Gefahren für Weimar Da die Demokratie in Weimar nicht das Ergebnis einer kontinuierlichen Entwicklung oder eines gesellschaftlichen oder politischen Konsenses war, wurde sie von der Rechten als erzwungen verteufelt (“Dolchsprenglegende”), sah die Linke die Idee der Sowjetrepublik verraten. Dieses antidemokratische Denken stellte eine ernste Gefahr für Weimar dar, da man ständig die Gefahr von rechts und links fürchten musste.
Die Verfassungsväter sahen dies nicht als übertriebenes Problem – sie waren hoffnungslos optimistisch. Reichsinnenminister David:”Die Verfassung” gibt ihnen (den Parteien) die Möglichkeit, die Umwandlung in ihrem Interesse rechtlich durchzusetzen, vorausgesetzt, man gewinnt die notwendige Mehrheit der Bevölkerung für ihre Ansichten. […] “Der Weg ist frei für jede legale friedliche Entwicklung.” “Die Verfassung wendet sich ohne normative Verankerung gegen sich selbst. So ernennt Präsident v. Hinden-burg am 30. Januar 1933 den Führer der Nationalsozialisten zum Reichskanzler; niemand hält sich strikter an die Buchstaben der Verfassung als der alte Reichspräsident, und es gibt nichts Verfassungswidriges an dieser Ernennung, Adolf Hitler (Adolf Hitler war ein deutscher Politiker, der von 1933 bis 1945 der Führer der NSDAP war, Bundeskanzler von 1933 bis 1945, und Führer des Nazi-Deutschlands von 1934 bis 1945). (5; S.104) Drei Jahre zuvor hatte Hitler bereits in einer Umfrage gesagt, dass er sich an das Gesetz und die Verfassung halten könne, dass er auf seinem Weg zur Macht keine Gewalt brauche, zwei oder drei Wahlen würden ausreichen. Hitler:”Die nationalsozialistische Bewegung (der Nationalsozialismus , besser bekannt als Nazismus, ist die Ideologie und Praxis, die mit der deutschen Nazi-Partei des 20. Jahrhunderts und Nazi-Deutschland sowie anderen rechtsextremen Gruppen verbunden ist) wird versuchen, das Ziel in diesem Staat mit verfassungsmäßigen Mitteln zu erreichen. […] Auf diese konstitutionelle Weise werden wir versuchen, die entscheidenden Mehrheiten in den Gesetzgebungsorganen zu erreichen, um in diesem Moment, wenn es uns gelingt, den Staat in die Form zu bringen, die unseren Gedanken entspricht”. “Die offene Ankündigung, dass der Staat und seine verfassungsmäßige Ordnung zum Zeitpunkt der Machtergreifung völlig rückgängig gemacht werden, stört die Richter nicht, denn nichts davon ist verfassungswidrig. Die Weimarer Verfassung (Die Verfassung des Deutschen Reiches, meist als Weimarer Verfassung bekannt, war die Verfassung, die Deutschland während der Weimarer Republik regierte), hilft mit ihrer bodenlosen Liberalität den eigenen Verderbern”. .(6) Bonn (Die Bundesstadt Bonn ist eine Stadt am Rhein in Nordrhein-Westfalen mit 311.287 Einwohnern) ist nicht WeimarDie Verfassungsväter des Grundgesetzes (Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland) hatten aus den Fehlern der Weimarer Republik gelernt, sondern vor allem aus den Verhältnissen im Dritten Reich (Nazi-Deutschland ist die englische Bezeichnung für die Zeit in der deutschen Geschichte von 1933 bis 1945, als Deutschland von einer Diktatur unter der Kontrolle von Adolf Hitler und der Nazi-Partei regiert wurde) unter Hitler. Deshalb verbesserten sie viele Punkte der Verfassung, die sich in Weimar als negativ erwiesen hatten. Die RT sollte eine direkte Widerspiegelung der öffentlichen Meinung sein und den Willen der Wähler nicht verzerren. Als Reaktion auf das Wahlrecht in drei Klassen in Preußen (Preußen war ein historischer Staat aus dem Herzogtum Preußen und der Markgrafschaft Brandenburg, der sich auf die Region Preußen konzentrierte) führten die Gründerväter das Verhältniswahlsystem ein (Proportionalvertretung kennzeichnet Wahlsysteme, in denen sich die Spaltungen in einem Wahlkreis proportional im gewählten Organ widerspiegeln) – obwohl auf diese Weise keine Stimme verloren ging, forderte die Vielzahl der Parteien häufig wechselnde Koalitionen, so dass eine kontinuierliche Politik kaum möglich war. Aus dieser Erfahrung heraus wurde bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen, eine Mindestgrenze für die Vertretung im Parlament – die 5%-Klausel – vorzusehen, damit die Bundesrepublik Deutschland von der Fragmentierung der Parteien verschont bleibt.
In der BRD wird die FP nicht mehr direkt vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt: Die daraus resultierende Legitimationsminderung spiegelt sich auch in den Kompetenzen des Präsidenten wider – während er in Weimar durch Artikel 48 fast die Position eines Monarchen einnahm, beschränkt das Grundgesetz die BP auf repräsentative Funktionen. Seine integrative, überparteiliche Rolle wird besonders hervorgehoben. Seine Amtszeit war ebenfalls auf insgesamt 10 Jahre beschränkt (1x Wiederwahl). Der”Ausnahmezustand” (Artikel 48 (Artikel 48 der Verfassung der Weimarer Republik Deutschland erlaubte es dem Präsidenten unter bestimmten Umständen, Sofortmaßnahmen ohne vorherige Zustimmung des Reichstags zu ergreifen)) existiert auch im Grundgesetz überhaupt nicht mehr. Der Reichskanzler und die Reichsminister benötigen das Vertrauen des Reichstags (der Reichstag war von 1919, als er die Weimarer Nationalversammlung ablöste, bis zur nationalsozialistischen Übernahme 1933) um sein Amt anzutreten. Jeder von ihnen muss zurücktreten, wenn der RT ausdrücklich beschließt, sein Vertrauen zu entziehen.” In Weimar konnte jeder einzelne Minister jederzeit entlassen werden – durch ein destruktives Misstrauensvotum. Nach dem Grundgesetz kann nur der Kanzler gestürzt werden, und dann nur bei gleichzeitiger Wahl eines Nachfolgers (konstruktives Misstrauensvotum). Die Stimme des Volkes, der wahre Souverän, wurde als besonders wichtig und eine besonders demokratische Entschlossenheit angesehen. Keiner der auf diese Weise eingebrachten Gesetzesvorlagen erhielt jedoch die erforderliche Mehrheit. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit von Volksabstimmungen über”hemmungslose Agitation gegen die Republik” missbraucht. Während in Weimar das Bundesamt für Verfassungsschutz nur die Aufgabe hatte, die Freiheit der öffentlichen Diskussion zu gewährleisten, aber nicht die Teilnehmer von dieser Diskussion auszuschließen oder gar die Verfassungsgrundsätze gegen ihre Gegner zu verteidigen, hat es in Deutschland diese Möglichkeiten. Hinzu kommt der Bundesgerichtshof als “Hüter” der Verfassung. Die Bundesrepublik ist eine”defensive Demokratie (Defensive Demokratie ist die Philosophie, dass Mitglieder einer demokratischen Gesellschaft es für notwendig halten, einige Rechte und Freiheiten einzuschränken, um die Institutionen der Demokratie zu schützen)”, in der nicht nur der Einzelne vor dem Staat, sondern auch der Staat vor dem Einzelnen geschützt wird. Menschenrechte Während die Menschenrechte in Weimar am Ende der Verfassung standen und geändert werden konnten, sind sie im Grundgesetz (Art. 1 – 20) an den Anfang gerückt und konnten von nun an nicht mehr geändert werden. Anstelle des Pseudoabsolutismus des Bismarcksystems hat die Nationalverfassung eine durch und durch demokratische Verfassung eingeführt.
Aber wie die Geschichte der Weimarer Republik (Weimarer Republik ist eine inoffizielle, historische Bezeichnung für den deutschen Staat zwischen 1919 und 1933) gezeigt hat, ist unbegrenzte Freiheit auch die Freiheit derer, die die Verfassung und die Freiheit selbst zerstören wollen.
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