Das individuelle Arbeitsrecht
Sie regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer einerseits und das Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und dem Staat andererseits. Die folgenden Bereiche werden im Rahmen des Individualarbeitsrechts bearbeitet.
Das Arbeitsverhältnis – Arbeitsvertrag – Besonderheiten beim Abschluss des Arbeitsvertrages – Arten des Arbeitsvertrages – Pflichten der Vertragsparteien – Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Austritt eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis) – das Arbeitsverhältnis – das Arbeitsverhältnis – das Arbeitsverhältnis – ist grundsätzlich eine vertragliche Verpflichtung / Vereinbarung zur Erbringung von regulären und bezahlten Dienstleistungen. Arbeitsverhältnisse sind Vertragsverhältnisse, d.h. das bestehende Arbeitsverhältnis wird nicht durch einzelne Leistungshandlungen beendet, sondern es ist ein besonderer Kündigungsgrund (Kündigung, Entlassung, Rücktritt) erforderlich. Zusammenfassend können die folgenden Merkmale genannt werden: Ist eine persönliche Verpflichtung, unter der Leitung und Führung des Arbeitgebers mit seiner Arbeitsausrüstung zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen und legt den wesentlichen Inhalt des konkreten Arbeitsverhältni