Ein Vierteljahrhundert Frauen in der Bundeswehr
Frauen in der Bundeswehr sind inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden. Und das nicht nur in der Militärverwaltung, wo Frauen seit der Gründung der Bundeswehr als Zivilangestellte und Beamte tätig sind. Schließlich machen sie rund 35 Prozent der Gesamtzahl aus. Seit einem Vierteljahrhundert gibt es in der Bundeswehr auch Soldatinnen. Zunächst konnten sich jedoch nur voll ausgebildete Ärztinnen freiwillig zum unbewaffneten Dienst als Medizinerinnen verpflichten. Denn als Reaktion auf die militärische Nutzung von Fraün während des 2. Weltkriegs war der Dienst von Fraün mit der Waffe für die Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz verboten. Nach dem Völkerrecht haben nur medizinische Soldaten einen Sonderstatus als “Nichtkämpfer”: Einerseits dürfen sie nicht angegriffen werden, andererseits dürfen sie sich nicht an Feindseligkeiten beteiligen. Auch die Öffnung des Berufsweges für Medizinalbeamte 1989 und dann 1991 für alle Bereiche des medizinischen und militärischen Musikdienstes – also auch für Unteroffiziere und Teams – für den Freiwilligendienst von Frauen, wurde damit durch das Grundgesetz abgedeckt. Im Januar 2000 entschied der Europäische Gerichtshof zugunsten eines Antragstellers, der eine Klage auf Einstellung bei der Bundeswehr eingereicht hatte. Danach verstieß die damalige deutsche Regelung gegen da