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Die Preisindikationsverordnung (PAngV) soll die Position der Verbraucher durch einen optimalen Preisvergleich stärken, da gute Preisvergleichsmöglichkeiten eine entscheidende Voraussetzung für das Funktionieren unserer Marktwirtschaft sind.
Die PAngV soll auch die Preiswahrheit und Preisklarheit fördern. Die PAngV schreibt für alle Kneipen und Restaurants vor:
1. Die Preislisten für Speisen und Getränke sind mit mindestens einer Liste pro Tabelle anzugeben 2. Werden Speisen und Getränke von Automaten verwaltet, muss an jedem Automaten ein gut lesbares Preisschild angebracht werden 3. kann der Gast Telefonanlagen nutzen, muss der Preis für eine Einheit am oder in der Nähe des Telefons angegeben werden. 4. Zusätzlich zu den Menüs der Speisen oder Getränke, die dem Gast in den Geschäftsräumen gezeigt oder serviert werden, ist neben dem Eingang auch eine Preisliste mit den Preisen für die wesentlichen Getränke, einschließlich warmer Speisen, anzuzeigen, wenn sie ständig angeboten werden. 5. Getränkekarten müssen nicht nur den Preis, sondern auch das Volumen angeben, auf das sich der Preis bezieht, z.B. für Bier 0,25 0,4 oder 0,5 ร 6. alle Service- und sonstigen Zuschläge (z.B. Umsatzsteuer) sind in den angebotenen Speisen und Getränken enthalten. 7. Die Preislisten müssen alle angebotenen Speisen und Getränke enthalten, die in Rechnung gestellt werden. Wenn ein Getränk oder Leben
[Weiterlesen…] ÜberPreisangabenverordnung Eichpflicht und Überwachung der Getränke Schankanlage