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Informationen zur Anerkennung rechtsextremer Straftaten
1. folgende Zeichen sind verboten
1.1 (Strafrecht nach §§ 86a, 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 Strafgesetzbuch)
In § 86a Abs. 2 StGB Satz 2 heißt es: “Die in Satz 1 genannten Marken entsprechen denen, die ihnen verwirrend ähnlich sind”.
Besondere Merkmale: Hakenkreuz auf in Verkehr gebrachten Flugzeugmodellen ist nach § 86a strafbar und soll “solche Marken aus dem öffentlichen Bereich verbannen” die Darstellung von SA-Normen auf einem Buchumschlag ist nach § 86a IIIStGB strafbar, nicht aber im Falle des Antiquariats mit Büchern aus der NS-Zeit.
1 strafbar “Sieg Heil (Der Nazi-Gruß oder Hitler-Gruß ist eine Geste, die im Nazi-Deutschland als Gruß verwendet wurde) ” / “Sieg und Heil für Deutschland ” – Parteitag und Massenslogan “Heil Hitler”, Begrüßungsform in Worten, aber auch mit ausgestrecktem Arm ohne Worte “Mit deutschem Gruß” (in Briefen, wenn die Darstellung und der Inhalt des Briefes angeben, Die Reihen geschlossen! SA marschiert….” (sog. HORST-WESSEL-LIED) Melodie des Horst-Wessel-Liedes (“”, auch bekannt durch seine Eröffnungsworte “Die Fahne hoch”, war die Hymne der NSDAP von 1930 bis 1945), möglicherweise auch markante Teile davon “Brüder in Minen und Gruben, Brüder ihr hinter dem Pflug…. Einmal kommt der Tag der Rache (Der Tag der Rache war ein libyscher Feiertag, der 1970 die Vertreibung von Juden und Italienern au
s Libyen feierte), einmal dort werden wir frei sein! Weckt das kreative Deutschland , zerreißt eure Ketten!” “Wir marschieren durch den Großraum Berlin ….” SA marschiert, der Weg ist frei….” “Da steht in Deutschland das Eisenband, das für die Freiheit kämpft….” “Die verfaulten Knochen zittern….” SA marschiert, der Weg ist frei….” “Sturmsoldaten jung und alt….” “Wir sehen uns in der Morgendämmerung…. Leute mit der Waffe!” “Sturm, Sturm” (Deutschland wach) “Wir sind die Sturmsäulen……….wir sind der Sturm (Melbourne Storm ist eine australische Profi-Rugby-Liga mit Sitz in Melbourne , Victoria, die an der National Rugby League teilnimmt) Säulen der Hitler-Diktatur!….”
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bpjs.bmfsfj.de (Bundesprüfstelle für jugendgefährdenter Schriften).
Beispielhafte Aufzählung der kriminellen Aufstachelung zur Volksverhetzung (§ 130 StGB) “Die….sollten vergast werden” “Die…sind Untermenschen (Untermensch ist ein Begriff, der berüchtigt wurde, als die Nazis ihn zur Bezeichnung nicht-arischer “minderwertiger Menschen” verwendeten, die oft als “die Massen aus dem Osten” bezeichnet werden, also Juden, Roma und Slawen)”. Gleichstellung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe mit Tieren, die abgeschossen werden können Forderung nach einem Eheverbot zwischen…. und “Arier” Bezeichnung von sexuellen Beziehungen mit Menschen anderer Hautfarbe als “grobe Perversion” Türschild “…. und ähnliches Ungeziefer dürfen nicht eintreten” Slogan “Jude verrecke” Bezeichnung von Asylbewerbern als Wirtschaftsparasiten, Tagesdiebe, Halbstarke und Zigeuner Erklärung über Minderheiten “Leider dürfen sie nicht abgeschossen werden”. Gleichstellung von Ausländern mit sozialen Parasiten” Stellungnahme in einer öffentlichen Meinungsumfrage zur Unterbringung von Asylbewerbern Leider dürfen sie nicht abgeschossen werden. 7. Beim Auftreffen auf ein Ziel platzen die Geschosse und hinterlassen Farbflecken.
Nach dem Waffengesetz entsprechen diese Waffen dem Luftdruck oder den CO-Waffen; die”Gotcha-Waffen”, die im Pentagon mit einem”F” gekennzeichnet sind (das Verteidigungsministerium ist eine Exekutivabteilung der Bundesregierung der Vereinigten Staaten, die mit der Koordination und Überwachung aller Behörden und Funktionen der Regierung beauftragt ist, die direkt mit der nationalen Sicherheit und den Streitkräften der Vereinigten Staaten befasst sind) haben eine Geschossenergie von weniger als 7,5 Joule und sind von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen (§ 2 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a. 1. WaffVO).
Gemäß §§ 33 und 34 i.V.m. 35 Abs. (1) 4 Nr. 1 WaffG ist ein Waffenschein erforderlich, um die Waffe außerhalb befriedeten Besitzes zu”führen”; nach § 45 WaffG ist das Schießen mit”Gotcha-Waffen” genehmigungspflichtig; Ausnahme bei Einwilligung in befriedeten Besitz (Haushaltsbehörde) und wenn Projektile den Besitz nicht verlassen können (§ 45 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe b. WaffG).
Der Verstoß gegen § 45 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 BGB dar. 1 Nr. 25 WaffG.
Die so genannten SOFT-AIR-WAFFEN auf dem Markt haben ebenfalls den gleichen rechtlichen Status wie Waffen.