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Flottengesetze
Der Begriff Flottengesetze bezieht sich in der Regel auf die Gesetze, die im Deutschen Reich erlassen wurden (Das Deutsche Reich war der historische deutsche Nationalstaat, der von der Vereinigung Deutschlands 1871 bis zur Abdankung Kaiser Wilhelms II. 1918, als Deutschland eine Bundesrepublik wurde, bestand) von 1871 bis 1914 für die Marineausrüstung. Die in den ersten Jahren des Reiches sehr schwache Marine entwickelte sich allmählich zu einem mächtigen Kriegsinstrument gegen den verzögernden Widerstand von Reichskanzler Otto von Bismarck (Otto Eduard Leopold, Prinz von Bismarck, Herzog von Lauenburg, bekannt als Otto von Bismarck, war ein konservativer preußischer Staatsmann, der von 1860 bis 1890 deutsche und europäische Angelegenheiten dominierte), der England nicht provozieren wollte. Der Staatssekretär im Reichsmarineamt, der spätere Großadmiral Alfred von Tirpitz, war der Schöpfer der Flotte. Tirpitz konnte im Reichstag in einem harten Kampf um die notwendigen Mittel mehrere Flottengesetze durchsetzen.
Diese sahen den systematischen Ausbau der kleinen deutschen Flotte vor, wobei nach intensiven Diskussionen der Schwerpunkt auf der Schlachtflotte lag. Diese sollte nicht nur die deutschen Küsten schützen können, sondern so stark sein, dass ein Kampf dagegen ein großes Risiko für jeden Gegner darstellen würde. Darüber hinaus wollte Tirpitz Deut
schland für Großbritannien als Allianzpartner durch eine starke Flotte attraktiv machen. Deutschland betrachtete dies jedoch als seinen größten Konkurrenten und verfolgte die Politik der Umzingelung des Reiches. Im Ersten Weltkrieg vermied die Royal Navy die von Tirpitz erhoffte Entscheidungsschlacht in der Deutschen Bucht. Stattdessen betrieb sie die Nordsee-Fernblockade. Der Großteil der Flotte musste zerstört oder den Siegermächten nach dem Vertrag von Versailles übergeben werden.
Deutsch Imperium
Das Deutsche Reich war der offizielle Name des ersten deutschen Nationalstaates, der 1871 auf Betreiben des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck gegründet wurde. Das Deutsche Reich entstand aus dem Norddeutschen Bund, der unter preußischer Vorherrschaft stand, nachdem sich Preußen im Deutschlandkrieg gegen Österreich und seine verbündeten deutschen Staaten, im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 gegen die benachbarte Großmacht Frankreich durchgesetzt hatte.