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1.1 Übersicht
1 Gründe für die Aufteilung der Vollmachten
Ein Unternehmer erteilt Vollmachten, wenn die geschäftsführenden Gesellschafter nicht
alle Tätigkeiten selbst ausüben wollen oder können. Beispiele:
Vollmacht zum Verkauf, zum Inkasso, zum Kauf, zur Kreditaufnahme etc.
Vollmachten können auch Personen erteilt werden, die nicht Angestellte des Unternehmens sind (z.B. Ehefrau eines Gesellschafters, etc.).
Er ermächtigt den Zeichnungsberechtigten, alle ordentlichen und außerordentlichen Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die mit dem Betrieb eines Handelsgeschäfts zusammenhängen. Dies bedeutet, dass ein Zeichnungsberechtigter Waren und Wertpapiere kaufen und verkaufen, Mitarbeiter und Arbeitnehmer einstellen und Dienstleistungsverträge auflösen, Kredite aufnehmen und das Unternehmen vor Gericht vertreten kann, etc. Der Zeichnungsberechtigte unterliegt jedoch den folgenden gesetzlichen Einschränkungen: Er darf keine Immobilien belasten oder verkaufen, die Gesellschaft auflösen oder verkaufen, einen Prokuristen bestellen oder die Prokura übertragen, Eintragungen in das Handelsregister unterzeichnen, das Inventar und die Bilanz unterzeichnen. Wahrscheinlich ist es im Innenverhältnis möglich, die Tätigkeit des Prokuristen durch Weisungen weiter einzuschränken, z.B. “der Prokurist darf keine Kredite aufnehmen”. Diese Weisung ist jedoch gegenüber Dritten (z.B. der Bank) nicht wirk
sam. Die Vollmacht kann jedoch begrenzt sein. 1. persönliche Einschränkungen – allgemeine Vollmacht – gemischte Vollmacht 2. örtliche Einschränkung – Filialvollmacht – Vollmacht kann nur von einem Vollkaufmann (nicht von einem minderjährigen Kaufmann) durch ausdrückliche Erklärung (schriftlich oder mündlich) erteilt werden. Sie muss im Handelsregister eingetragen werden. Beispiel: Der Bevollmächtigte einer Maschinenfabrik kann keine Textilien oder Holz kaufen oder verkaufen. Abgesehen von den Geschäften, die auch für Prokuristen verboten sind, dürfen Prokuristen keine Umtauschverpflichtungen eingehen oder Kredite aufnehmen und die Gesellschaft nicht vor Gericht vertreten. 2. Vollmacht – Typische Beispiele für Vollmachten sind: der Käufer (er darf kaufen), der Verkäufer (er darf verkaufen) und der Kassierer (er darf Zahlungen annehmen). Einkauf zu einem bestimmten Anlass (z.B. auf einer Messe). Die Vollmacht kann durch Bevollmächtigte oder minderjährige Kaufleute, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte erteilt werden. Sie kann ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) oder stillschweigend erteilt werden. Eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt nicht. Beispiele: Ein Fleischkäufer, der normalerweise gegen Bargeld einkauft, ist nicht berechtigt, auf Kredit zu kaufen. Ein technischer Leiter einer Brauerei ist nicht automatisch berechtigt, Hopfen zu kaufen. Das Originaldokument enthält an dieser Stelle eine Grafik! Weitere Patente dienen dem Schutz von Verbesserungen bestehender Patente (“Originalpatente”). Patente werden nur erteilt, wenn es sich um neue technische Erfindungen handelt, die eine kommerzielle Verwertung erlauben und nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Patente werden nicht erteilt für Erfindungen von Nahrungs- und Genussmitteln und Erfindungen von Mitteln und Substanzen, die chemisch hergestellt werden. Schutztür: 18 Jahre ab dem Datum der Veröffentlichung im Patentblatt. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Auf der Grundlage des Patents kann jeder Patentinhaber die erzeugten Objekte entsprechend kennzeichnen. Beispiele: “Das Patent erlischt früher, wenn die Jahresgebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, der Patentinhaber verzichtet auf das Patent, wenn das Patent nicht ausgeübt (nicht genutzt) wird.
2.2.3 Die kommerzielle Verwertung von Patenten – Patentinhaber können Einzelpersonen, mehrere Personen und Unternehmen sein. Patentinhaber können das Patent selbst verwerten (den Gegenstand herstellen und verkaufen, das Verfahren nutzen), das Patent verkaufen oder anderen die Erlaubnis zur Nutzung des Patents erteilen (“Patentlizenz”). Kann der Patentinhaber das Patent nicht selbst verwerten (z.B. weil er dazu wirtschaftlich nicht in der Lage ist), wird er in der Regel”Patentlizenzen” erteilen, da er daraus laufende Einnahmen (Patentgebühr) generieren kann. Lizenzrechte (Wartungsgebühren oder Erneuerungsgebühren sind Gebühren, die zur Aufrechterhaltung eines erteilten Patents gezahlt werden) s können zeitlich (z.B. auf 5 Jahre) und örtlich begrenzt sein (z.B. nach Österreich, Schweiz und Deutschland ). (Österreich, offiziell die Republik Österreich, ist eine Bundesrepublik und ein Binnenstaat mit über 8,7 Millionen Einwohnern in Mitteleuropa) Er kann vom Patentinhaber zivilrechtlich auf weitere Einmischung, Entschädigung oder Veröffentlichung der Bereicherung verklagt werden. Der oder die Erfinder sind jedoch verpflichtet, die Erfindung dem Arbeitgeber anzubieten. Wenn der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nimmt, muss der Erfinder eine angemessene Vergütung erhalten. Der Vergütungsanspruch besteht nicht, wenn der Mitarbeiter ausdrücklich für Entwicklungsarbeiten eingesetzt wurde und deshalb bereits ein höheres Gehalt erhält (z.B. Entwicklungsingenieur in einem Industrieunternehmen, Entwicklungschemiker in der Kosmetikindustrie etc. Wenn der Arbeitgeber die Erfindung nicht in Anspruch nimmt, kann der Erfinder sie frei verwerten. Beispiele: Muster: Teppich, Tapete, Vorhang, Krawattenmuster. Modelle: Damenkleider, Spielzeug, Haushaltsgeräte, Uhren. Diese wird in das Geschmacksmusterregister eingetragen. Beim Patentamt wurde ein zentrales Geschmacksmusterarchiv eingerichtet, in dem ein zweites Stück eingereicht wird.
Eine Verlängerung dieser Schutzfrist ist nicht möglich. Designs und Modelle können wie Patente übertragen und verwertet werden.
Marken können es sein: Wortmarken (oder Zahlenmarken), Bildmarken oder kombinierte Marken Je nachdem, wer die Marken schützt (Hersteller oder Händler), spricht man von Fabrikmarken (z.B. Philips, AEG) oder Marken (z.B. Qülle, Spar, GÖC). Vereinsstempel sind eine Sonderform. Verbände, die kommerzielle Zwecke verfolgen, stellen ihren Mitgliedern Verbandsmarken zur Verfügung. Die Kennzeichnung der Waren mit diesen Verbandsmarken soll die Kunden von der einheitlichen Qualität überzeugen (z.B. Verband österreichischer Fotohändler, Österreichischer Drogistenverband etc.). Das Verfahren ähnelt dem Patentverfahren: Zunächst wird eine schriftliche Anmeldung beim Markenregister (geführt beim Patentamt in Wien) eingereicht. Es folgt ein Testverfahren (Zulässigkeit, Schutzfähigkeit, mögliche Ähnlichkeit oder Gleichwertigkeit mit bereits eingetragenen Marken etc. Schließlich erfolgt die Veröffentlichung im “Österreichischen Markenanzeiger” und die Ausgabe einer “Markenurkunde”. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Es kann bis zur gleichen Zeit Tür verlängert werden. Die internationale Schutzdauer beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung um weitere 20 Jahre ist möglich. Marken können auch verkauft (ohne Übertragung des Unternehmens) oder unter Lizenz weitergegeben werden. Sofern keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen, unterliegt der Wettbewerb keinen Beschränkungen. Das “Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Der unlautere Wettbewerb im Handelsrecht ist eine irreführende Geschäftspraxis, die anderen Unternehmen oder Verbrauchern wirtschaftlichen Schaden zufügt)” schreibt jedoch in § 1 vor: “Wer im Geschäftsverkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegen die guten Sitten verstößt, kann auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden. Diese allgemeine Formulierung (“Generalklausel”) wurde gewählt, weil immer neue Formen des unlauteren Wettbewerbs entstehen und nicht alle im Voraus im Gesetzestext berücksichtigt werden können. Zusätzlich zu dieser allgemeinen Bestimmung behandelt das Gesetz jedoch eine Reihe typischer Verstöße. Dazu gehören unwahrheitsgemäße Werbung (ein besonders günstiges Angebot wird gefälscht), die Verunglimpfung eines Unternehmens (Vorwürfe über Wettbewerber werden verbreitet, die sie verunglimpfen), die Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen und Bestechung. 2.5.2 Die unwahrheitsgemäße Werbung gilt als gegeben, wenn der Anschein eines besonders günstigen Angebots erweckt werden soll.
Beispiele: Ankündigung “Lederhosen ab S 800, !”, wenn nur Kinderlederhosen zu diesem Preis erhältlich sind. Bezeichnung von Kunstleder als “Leder”. 2.5.3 Entlassung eines Unternehmens – Es ist verboten, unwahre Behauptungen zu verbreiten, die einem anderen Unternehmen schaden könnten. Dazu gehören Ansprüche über das andere Unternehmen selbst, über den Eigentümer, den Geschäftsführer oder die Mitarbeiter, über die Waren und Dienstleistungen. Beispiele: “Das Seiler-Produkt ist eine schlechte Imitation.” “Berger & Co gehen bald in den Ausgleich.” “Von einem”Geheimnis” kann nur gesprochen werden, wenn das Wissen auf einen eng begrenzten Personenkreis beschränkt ist.
Ein Mitarbeiter, der mit Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen betraut ist, darf diese nicht an Dritte weitergeben. Verstöße gegen diese Bestimmung werden strafrechtlich verfolgt. Aktive Bestechung – jemand verspricht oder gewährt einem Verwandten eines anderen Unternehmens Geld , Waren oder Dienstleistungen, um beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen den Vorzug zu erhalten. Ziel ist es, den Kunden nicht vorzumachen, dass nur sie (vorzugsweise) diese Rabatte erhalten. Ausnahmen vom Rabattverbot sind der Mega-Rabatt (sofern er nach Art und Umfang handelsüblich ist) und das Kassenkonto (sofern er 3% nicht übersteigt). Ziel ist es, das Lager für den Einzelhandel zu besonders günstigen Preisen zu halten. Es gibt gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl (maximal dreimal pro Jahr) und der Dauer (insgesamt maximal 6 Wochen).