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Berufsausbildungsvertrag
Der Ausbilder muss mit dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließen.
Der Ausbildungsvertrag wird durch die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Grundsätze ergänzt.
Für die Ausbildung von Minderjährigen unter 18 Jahren bedarf der Ausbildungsvertrag der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen, d.h. in der Regel der Eltern. Wenn Eltern als Betriebsinhaber mit ihrem Kind einen Ausbildungsvertrag abschließen, können sie gleichzeitig als Vertreter des Kindes am Abschluss des Vertrages teilnehmen. Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil, der Vater oder die Mutter, den Vertrag abschließt. Ist eine Vormundschaft erforderlich, z.B. weil beide Elternteile gestorben sind, benötigt der Vormund (The Guardian ist eine britische Tageszeitung, bekannt von 1821 bis 1959 als Manchester Guardian) die Zustimmung des Vormunds, um einen Ausbildungsvertrag abzuschließen, der länger als ein Jahr abgeschlossen wird. Die Berechtigung eines Minderjährigen zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages nach ยง 113 BGB kommt im Hinblick auf die Art des Ausbildungsverhältnisses und den notwendigen Schutz des Minderjährigen nicht in Frage. Ist der Ausbilder nicht berechtigt, Auszubildende einzustellen oder auszubilden, bleibt ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag dennoch wirksam. Der Ausbilder hat den wesentlichen Vertragsinhalt unmittelbar nach Ab
schluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch vor Beginn der Berufsausbildung, schriftlich festzulegen. Der Vertrag sollte mindestens Folgendes enthalten: Der Vertrag muss vom Trainer, dem Praktikanten und seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden. Der Praktikant stellt dem Praktikanten und seinem gesetzlichen Vertreter eine Kopie der unterschriebenen Abschrift zur Verfügung. Die oben genannten Grundsätze gelten für Änderungen des Ausbildungsvertrages. Der Ausbildungsvertrag ist auch dann rechtswirksam, wenn er nur mündlich abgeschlossen wird. Der Auszubildende hat jedoch einen Anspruch gegen den Ausbilder auf schriftlichen Rücktritt vom mündlich vereinbarten Ausbildungsvertrag. Die Wirksamkeit eines mündlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrages bleibt auch dann bestehen, wenn der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Bestätigung nicht ausstellt. Andernfalls hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit, einseitig durch Ablehnung der schriftlichen Bestätigung vom Vertrag zurückzutreten. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum schriftlichen Rücktritt vom Vertrag oder die Verpflichtung zur Eintragung in das Ausbildungsregister kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2000 DM gemäß ยง 99 BBiG geahndet werden. Sobald der Auszubildende schadenersatzpflichtig gemacht werden kann, kann er nach vorheriger Ankündigung zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt sein. Eine Vereinbarung, die den Auszubildenden bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit für die Zeit nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses einschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate des Berufsbildungsverhältnisses verpflichtet, mit dem Auszubildenden ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder höchstens fünf Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzugehen, sofern der Auszubildende die Kosten der beruflichen Weiterbildung für den Auszubildenden außerhalb des Berufsbildungsverhältnisses übernimmt und diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Verpflichtung stehen.