Auswanderer
Bis zum 31. Dezember 1992 bezeichnete das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) deutsche Minderheiten als Aussiedler, von denen einige seit Generationen in Ostmitteleuropa lebten (Mitteleuropa liegt zwischen Osteuropa und Westeuropa), Osteuropa (Osteuropa, auch Osteuropa genannt, ist der östliche Teil des europäischen Kontinents), Südosteuropa (Südosteuropa oder Südosteuropa ist eine geografische Region Europas, die hauptsächlich aus der Balkanhalbinsel besteht) und Asien und wollte nach Deutschland wandern. Seit dem 1. Januar 1993 werden alle Einwanderer deutscher Abstammung als Spätaussiedler bezeichnet.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland als deutscher Aussiedler oder als verstorbener deutscher Aussiedler anerkannt werden will, muss seit Juli 1990 mit einem Zulassungsbescheid nach Deutschland einreisen. Er erhält diese, wenn er seine deutsche Ethnie durch ein formelles schriftliches Aufnahmeverfahren nachweist, und zusätzlich seit 1997 in einer mündlichen Prüfung ausreichende Deutschkenntnisse.
Das für die Prüfung der Anforderungen maßgebliche Gesetz ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG), das am 19. Mai 1953 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz führt zur Statuserlangung durch ethnische Deutsche, wie sie z.B. aus Osteuropa – den Spätaussiedlern – kommen.
Neben Deutschland haben Griechenland, Japan und viele andere Länder auch Gesetze, die es ihren Minderheiten im Au